flüchtlinge boot unhcr 200Frankfurt/Main. - Ein Anwaltsteam hat am Dienstag Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Griechenland eingereicht. Drei Frauen und acht Kinder aus Afghanistan starben vor genau einem Jahr am 20. Januar 2014, als ihr Boot im Schlepptau der griechischen Küstenwache vor der Insel Farmakonisi sank. PRO ASYL geht von einer völlig entglittenen Push-Back-Operation aus. In der Klageschrift wird vor allem eine Verletzung des Artikels 2 (Recht auf Leben) der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend gemacht.

Das Verfahren in Griechenland und vor dem Straßburger Gerichtshof wird aus dem Rechtshilfefonds von PRO ASYL finanziert. Gemeinsam mit den Überlebenden und ihren Familienangehörigen in Hamburg erwartet PRO ASYL eine restlose Aufklärung und zumindest eine späte Gerechtigkeit. Die Militärstaatsanwaltschaft in Athen hatte Ende Juli 2013 das Ermittlungsverfahren unter skandalösen Umständen eingestellt.

"Die trauernden Hinterbliebenen in Deutschland und anderswo haben ein Recht auf die ganze Wahrheit und Gerechtigkeit", so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. "Das Sterben und die Push Backs in der Ägäis müssen endlich aufhören."

Die Überlebenden werfen der griechischen Küstenwache vor, sie seien bei stürmischer See mit voller Kraft zurück in Richtung Türkei gezogen worden. Die Küstenwache behauptet, sie hätte das Boot mit langsamer Fahrt in Richtung Farmakonisi geschleppt. Die Flüchtlinge schildern eine Push-Back-Operation (völkerrechtswidrige Zurückschiebung), die griechischen Behörden behaupten, eine Seenotrettungsmaßnahme durchgeführt zu haben. Nach Recherchen von PRO ASYL sind solche Push-Back-Operationen gängige Praxis, um Flüchtlingsboote in die Türkei zurückzudrängen. "Ohne Aufklärung und Sanktionierung werden die Menschenrechtsverletzungen an der griechisch-türkischen Grenze weitergehen", so Karl Kopp.

PRO ASYL hat die Fallakten analysiert. Das Ergebnis: Die Verletzung aller Prinzipien der Seenotrettung führte zum Untergang des Bootes. Faktisch fand keine Rettungsaktion statt, sondern ein Grenzschutzeinsatz mit tödlichen Folgen. Laut PRO ASYL gab es offenkundig massive Vertuschungen von Seiten der griechischen Behörden. Zeitabläufe der Operation der Küstenwache wurden im Nachhinein verändert.

In den gesamten Ermittlungsakten tauchen keine relevanten technischen Aufzeichnungen auf. Angeblich gibt es keine GPS-Daten und Radaraufzeichnungen, keine Dokumentation der Telefon- und Funkkommunikation und keine Bildaufzeichnungen. Die Küstenwachebediensteten gaben zudem an, dass dieser tödliche Einsatz im Rahmen der Frontex-Operation Poseidon stattfand. Frontex verweigert, nach Angaben von PRO ASYL bis heute jegliche Mitverantwortung bezogen auf den elffachen Tod und die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Ägäis.

Quelle: proasyl.de  

Foto: flickr / © UNHCR


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