unesco welterbe

Bonn. - Das UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 28. Juni bis 8. Juli 2015 in Bonn. In diesem Jahr sind 36 Stätten (einschließlich Erweiterungsanträge) für die Welterbeliste nominiert. Erstmals kandidieren Jamaika und Singapur für die Welterbeliste. Nominiert sind die Blue and John Crow Mountains sowie der Botanische Garten in Singapur.

Entscheidend für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe ist der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte. Weitere Kriterien sind laut der Welterbekonvention die "Einzigartigkeit" und die "Authentizität" eines Kulturdenkmals sowie die "Integrität" einer Naturerbestätte. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden. Mit der Aufnahme in die Welterbeliste ist die Verpflichtung verbunden, den Erhalt der Stätte durch langfristige Schutzmaßnahmen sicherzustellen.

Deutschland hat die Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus in Hamburg sowie den Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut, Sachsen-Anhalt, zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen. Außerdem steht die Nominierung der Wikingerstätten in Europa mit Beteiligung Deutschlands auf der Tagesordnung.

In diesem Jahr liegen dem Welterbekomitee insgesamt 36 Nominierungen vor:

Naturerbe

  • Mongolei / Russland: Landschaften in Daurien
  • Sudan: Meeres-Nationalparks Sanganeb-Atoll und Dungonab-Bucht
  • Thailand: Waldkomplex Kaeng Krachan
  • Kultur- und Naturerbe
  • Jamaika: Blue and John Crow Mountains


Kulturerbe

  • China: Tusi-Stätten
  • Dänemark: Herrnhuter-Siedlung Christiansfeld
  • Dänemark: Parforcejagdlandschaft in Nordseeland
  • Dänemark / Deutschland / Island / Lettland / Norwegen: Wikingerstätten in Nordeuropa
  • Deutschland: Hamburger Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus
  • Deutschland: Naumburger Dom und hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut
  • Frankreich: Climats – Weinbauparzellen in Burgund
  • Frankreich: Weinberge, Weinhäuser und -keller der Champagne
  • Großbritannien: Die Forth Bridge
  • Iran: Susa
  • Iran: Kulturlandschaft von Maymand
  • Israel: Nekropole Bet She'arim – Wahrzeichen der jüdischen Erneuerung
  • Italien: Arabisch-normannisches Palermo und Kathedralen von Cefalú und Monreale
  • Japan: Stätten der industriellen Revolution in der Meiji-Zeit: Kyushu, Yamaguchi und zugehörige Gebiete
  • Jordanien: Taufstätte "Bethanien jenseits des Jordans" (Al-Maghtas)
  • Kenia: Kulturlandschaft von Thimlich Ohinga
  • Republik Korea (Südkorea): Historische Stätten der Baekje-Dynastie
  • Mexiko: Aquädukt von Padre Tembleque
  • Mongolei: Heiliger Berg Burkhan Khaldun und umliegende heilige Landschaft
  • Norwegen: Stätten der Industriekultur in Rjukan und Notodden
  • Saudi-Arabien: Felszeichnungen in Ha'il
  • Singapur: Botanischer Garten von Singapur
  • Spanien: Weinbaugebiete in Rioja und Rioja Alavesa
  • Türkei: Ephesus
  • Türkei: Festung von Diyarbakır und Kulturlandschaft Hevsel-Gärten
  • Uganda: Felsmalereien in Ostuganda
  • Uruguay: Industrielandschaft von Fray Bentos

  • Vereinigte Staaten von Amerika: Missionsstationen in San Antonio


Anträge auf Erweiterung

  • Spanien: Pilgerrouten nach Santiago in Nordspanien (Erweiterung der Welterbestätte "Pilgerweg nach Santiago de Compostela", Weltkulturerbe seit 1993)
  • Südafrika: Schutzregion Cape Floral (seit 2004 Weltnaturerbe)
  • Vietnam: Nationalpark Phong Nha - Ke Bang (seit 2003 Weltnaturerbe)


Neben der Auswahl neuer Welterbestätten für die UNESCO-Liste stehen weitere Entscheidungen zu bereits eingetragenen und gefährdeten Welterbestätten an. Unter anderem wird das Komitee über die bedrohten Welterbestätten in Syrien, dem Irak, Afghanistan und der Demokratischen Republik Kongo beraten.

Dem Komitee gehören 21 Staaten aus allen Kontinenten an, darunter seit 2011 auch Deutschland. Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer ist aktuell Vorsitzende des Welterbekomitees und wird die Tagung leiten. Organisiert wird die 39. Sitzung des Welterbekomitees vom Auswärtigen Amt in Kooperation mit der UNESCO und der Deutschen UNESCO-Kommission.

Die UNESCO hat das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" 1972 verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Bis heute haben 191 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. Auf der UNESCO-Liste des Welterbes stehen aktuell 1.007 Kultur- und Naturerbestätten in 161 Ländern. Deutschland verzeichnet bislang 39 Welterbestätten.

=> www.39whcbonn2015.de

Quelle: www.unesco.de 


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