pro asyl logo 200Berlin. - Vor dem EU-Gipfel hat die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL eindringlich an die Staats- und Regierungschefs der EU appelliert, vom Türkei-Deal in der geplanten Form Abstand zu nehmen. "Schutzsuchende dürfen nicht sehenden Auges einem Staat ausgeliefert werden, der sie nicht schützen will", sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL am Dienstag in Berlin.

Nach einer AFP-Meldung vom 9. März 2016 hat der türkische Ministerpräsident auf dem Rückflug vom EU-Türkei-Gipfel vor mitreisenden Journalisten erklärt, dass die Türkei syrische Flüchtlinge nach deren Rückkehr aus Griechenland in Lagern unterbringen, Nicht-Syrer hingegen in ihre jeweiligen Herkunftsländer abschieben werde.

PRO ASYL stellt fest: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das EU-Recht gelten absolut - auch für die Bundeswehr im NATO-Einsatz. Wenn die NATO auf überfüllte Flüchtlingsboote trifft, besteht angesichts von mehr als 400 Toten in 2016 die Notwendigkeit, Menschen aus Seenot zu retten und auf griechisches Festland transportieren. Für die Bundeswehr gelten die EMRK und die EU-Grundrechtecharta genauso wie für die Bundespolizei. "Es gibt kein Handeln deutscher Beamter im rechtsfreien Raum", so Günter Burkhardt. „Auch das Aufbringen und Zurückschleppen von Flüchtlingsbooten durch die NATO in die Türkei wäre rechtswidrig“.

Ergebnisse des Rechtsgutachtens

Das "Rechtsgutachten zur unionsrechtlichen Zulässigkeit des Plans der Staats- und Regierungschefs der EU, die Türkei als "sicherer Drittstaat" zu behandeln" des renommierten Asylrechtsexperten Dr. Reinhard Marx legt dar, dass die Staaten bei Ausübung von Herrschaftsgewalt an Recht und Gesetz gebunden sind, auch außerhalb ihres Hoheitsgebietes.

Nach Art. 13 EMRK ist sicherzustellen, dass ein Flüchtling gegen die ihn belastende Entscheidung einen wirksamen Rechtsbehelf einlegen kann.

Die Türkei beachtete nicht das sogenannte Refoulementverbot: Nach diesem sind sowohl Abschiebungen sowie Zurückschiebungen an der Grenze verboten. Das türkische Recht verbietet es aber gerade nicht, schutzsuchende Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen.

Die Türkei halte das Refoulementverbot auch in der Praxis nicht ein. Berichte von Human Rights Watch und Amnesty International belegen die Menschenrechtsverletzungen an Schutzsuchenden durch türkische Behörden. Es kommt sowohl zu Abschiebungen von in der Türkei befindlichen Flüchtlingen als auch zu Zurückschiebungen an der Grenze. Amnesty International berichtete, dass türkische Behörden in der zweiten Jahreshälfte von 2015 mehr als hundert Menschen nach Syrien und in den Irak abgeschoben hätten. Des Weiteren wurden syrische Flüchtlinge an der Grenze nach Syrien zurückgewiesen.

Auch nach EU-Recht ist es verboten, die Türkei als „sicheren Drittstaat“ zu behandeln. Die Asylverfahrensrichtlinie der Europäischen Union sieht vor, dass ein sicherer Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vollständig umgesetzt haben muss. Doch die Türkei hat die GFK mit einem sogenannten geographischen Vorbehalt versehen, der nur Flüchtlingen aus Europa einen Schutz nach der GFK gewährt.

Quelle: proasyl.de


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