evbBern. - Fairtrade International hat am Dienstag einen Textil-Standard veröffentlicht, mit dem erstmals die gesamte Produktionskette abgedeckt werden soll. Die internationale Clean Clothes Campaign kritisierte den Standard. Ein solches Label, das auf Sozialaudits aufbaue, die Verantwortung und Kosten den Zulieferern aufbürde und zudem keinen Existenzlohn garantiere, bringe den Arbeitern in den Kleiderfabriken keinen Fortschritt.

Ihre grundsätzlichen Vorbehalte hat die in der Schweiz von der Erklärung von Bern (EvB) koordinierte Clean Clothes Campaign (CCC) schon während der Standardentwicklung vorgebracht und der Dachorganisation Fairtrade International dazu entsprechende Rückmeldungen gegeben. Deren Quintessenz: Um die Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie zu verbessern, sind sektorweite Ansätze und verbindliche gesamtunternehmerische Verhaltensänderungen der Markenfirmen nötig. Gegenüber dem heute publizierten Textil-Standard hegt die CCC deshalb prinzipielle Bedenken:

FALSCHES INSTRUMENT

Der Fairtrade-Textilstandard bezieht sich auf einzelne ausgewählte Lieferketten und nicht auf die gesamte Geschäftstätigkeit der Markenfirmen. Zur wirksamen Bekämpfung von Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen braucht es aber umfassende Branchenansätze. Der neue Textilstandard erlaubt den Modekonzernen dagegen, einzelne Produkte und Lieferketten als „Fairtrade“ zu kennzeichnen und bei den restlichen 99 Prozent mit business as usual fortzufahren.

AUSGELAGERTE VERANTWORTLICHKEITEN

Der neue Standard nimmt die Markenfirmen bei der Einhaltung der Arbeitsrechte kaum in die Pflicht und stellt auch nicht sicher, dass NäherInnen einen Existenzlohn erhalten. Während an die Produzenten kostspielige Anforderungen gestellt werden, verlangt er von den Markenfirmen als Auftraggebern kaum Anpassungen der problematischen Einkaufspraktiken.

UNZUREICHENDE KONTROLLEN

Ohne verlässliche Umsetzungs- und Kontrollmechanismen gibt es keinen wirksamen Standard. Fairtrade International setzt hier fast ausschliesslich auf Sozialaudits, obwohl sich diese mehrfach als unzureichend herausgestellt haben. Für den Standard sind zwar auch Begleitprogramme geplant, doch es ist zweifelhaft, ob diese finanziert werden können und ob sie langfristig genug angesetzt sind, um etwas zu bewirken.

FEHLENDE EXISTENZLOHN-GARANTIE

Der neue Standard sieht vor, dass Kleider für eine Übergangszeit von sechs Jahren bereits als “Fairtrade” gekennzeichnet werden dürfen, obwohl noch kein Existenzlohn bezahlt wird. Dasist irreführend für KonsumentInnen. Und die Fabrik hat keinerlei Garantie, dass ihre Auftraggeber weiterhin bei ihnen produzieren lassen, wenn die Lohnkosten steigen.

=> Ein Label macht noch keine fairen Kleider

Quelle: evb.ch


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