Berlin. - 40 Organisationen aus zehn Ländern und fünf Kontinenten rufen für den 7. Mai zum "Worldwide Day of Genital Autonomy" auf. Sie wenden sich gegen die Praxis der "Beschneidung" von Mädchen und Jungen und fordern die Durchsetzung der Rechte aller Kinder weltweit auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung.

Anlass ist der vierte Jahrestag der Verkündung des sogenannten "Kölner Urteils". Am 7. Mai 2012 verkündete das Kölner Landgericht ein Urteil, das erstmals eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung ("Beschneidung") eines Jungen nach geltendem Recht als strafbare Körperverletzung bewertete. 40 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen sowie Ärzteverbände mobilisieren am Jahrestag zum "Worldwide Day of Genital Autonomy". Neben der zentralen Kundgebung in Köln sind Veranstaltungen in New York, San Francisco, Palm Springs, Sydney und London angekündigt.

Die teilnehmenden Organisationen, darunter der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V., der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte - BVKJ, TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V., pro familia NRW und intaktiv e.V., fordern den Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition. Dazu gehöre die Rücknahme der gesetzlichen Erlaubnis für nicht-therapeutische Vorhautentfernungen ("Beschneidungen") an Jungen.

Sie begründen dies unter anderem mit der UN-Kinderrechtskonvention: Art. 2. (Schutz vor Diskriminierung), Art. 3 (Vorrang des Kindeswohls) und 24 Abs. 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche) seien für alle Kinder weltweit zu gewährleisten.

Weiter fordern die UnterstützerInnen des Aufrufes einen nationalen Aktionsplan zum systematischen und koordinierten Schutz von Mädchen, die von Genitalverstümmelungen bedroht sind. Auch Kinder mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen seien vor medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen und weiteren Eingriffen zu schützen.

Önder Özgeday, Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V., bezeichnet den Jahrestag als einen Feiertag für unteilbare Kinder- und Menschenrechte: "Das Kölner Urteil hat 2012 klar gestellt, dass Jungen der gleiche umfassende Schutz zusteht wie Mädchen. Was für ein wichtiges Signal für uns negativ Betroffene! Endlich entstand eine gesellschaftliche Diskussion, in der wir aber noch immer oft überhört werden. Kinder dürfen nicht mehr mit Übergriffen in ihre Intimsphäre, ihren Ängsten, Schmerzen, ihrem lebenslang veränderten sexuellen Erleben, und manchmal sogar mit dem Leben dafür bezahlen müssen, dass sich Erwachsene einer schwierigen gesellschaftlichen Debatte entziehen. Kinder gehören geschützt. Jedes Kind, und zwar überall auf der Welt, über alle nationalen und kulturellen Grenzen hinweg."

Für TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. sagt Idah Nabateregga, Referentin "Weibliche Genitalverstümmelung": "TERRE DES FEMMES geht es als Menschenrechtsorganisation grundsätzlich um die körperliche Unversehrtheit von Kindern als Menschenrecht, das für alle Kinder gleichermaßen gilt, egal welcher Herkunft, Religion und welchen Geschlechts sie sind. Irreversible Eingriffe in die Unversehrtheit von Kindern – mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen - dürfen weder mit Religion noch Tradition gerechtfertigt werden. Menschenrechte sind nicht teilbar – auch nicht zwischen Mädchen, Jungen und intersexuellen Kindern."

Quelle: www.frauenrechte.de 


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