gfbvGöttingen. - Nach der Festnahme von 300 Flüchtlingen und Migranten im Sudan hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die sudanesische Regierung am Mittwoch dringend aufgefordert sicherzustellen, dass Flüchtlinge aus Eritrea oder Äthiopien geschützt werden. Gleichzeitig appellierte die GfbV an die EU-Kommission, Khartum jetzt umgehend deutlich zu machen, dass eine Abschiebung in diese beiden Länder nicht in Frage kommen kann.

"Diesen Menschen droht in ihren Herkunftsländern Gefahr für Leib und Leben. Eine Abschiebung wäre nicht nur unmenschlich, sondern auch eine Verletzung des Völkerrechts und der Verpflichtungen des Sudan gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention", warnte GfbV-Afrikaexperte Ulrich Delius in Göttingen.

Die regierungsnahe sudanesische RSF-Miliz (Rapid Support Forces) hatte am Montag gemeldet, die 300 Flüchtlinge und Migranten seien auf dem Weg zur libyschen Grenze im Sudan festgenommen worden. Im Mai 2016 hatten sudanesische Behörden bereits 442 eritreische Flüchtlinge in ihre Heimat abgeschoben.

"Die EU-Kommission muss ihre Kooperation mit dem Sudan in Flüchtlings- und Migrationsfragen überdenken", forderte Delius. "Die jüngsten Festnahmen machen deutlich, wer dort Europas Partner in Flüchtlingsfragen ist: Die RSF ist eine Bande von Mördern, Brandstiftern und Vergewaltigern. Sehenden Auges diese Milizen auf Flüchtlinge aus den Krisenregionen Ostafrikas loszulassen ist skandalös." Die RSF gilt als Nachfolge-Organisation der in Darfur berüchtigten Janjaweed-Reitermilizen, die dort für die Zerstörung von 5.000 Dörfern seit dem Jahr 2003 verantwortlich sind.

Die Regierung des Sudan hat laut GfbV im Rahmen des von der EU zugesagten Hilfsprogramms für Flüchtlinge und Migranten in Höhe von 140 Millionen Euro auch Hilfe bei der Sicherung und besseren Ausstattung von 17 Grenzposten beantragt. Zugleich wurden nach sudanesischen Angaben 1.000 RSF-Milizionäre zur Bekämpfung des Menschenhandels an die libysche Grenze entsandt.

"Es kann nicht sein, dass die EU indirekt mit einer Miliz kooperiert, die mit Plünderungen, Folter und Massenvergewaltigungen Angst und Schrecken unter der Zivilbevölkerung in den Bürgerkriegsregionen Darfur, Nuba-Berge und Blauer Nil verbreitet", sagte Delius. "Der RSF-Kommandeur Mohamed Hamdan Dagolo (genannt Hametti) darf kein EU-Partner sein, sondern gehört wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag."

Die aus rund 6.000 Kämpfern bestehende RSF sei formell im August 2013 gegründet worden und unterstehe offiziell dem Nationalen Geheimdienst NISS, berichtete die GfbV. Die Milizionäre verfügten über eigene Ausweiskarten. Damit werde ihnen gemäß dem Gesetz über die Nationalen Sicherheitskräfte Immunität gewährt. Ihr Kommandeur lebt in Khartum. Hametti ist ein früherer Janjaweed-Führer.

Quelle: www.gfbv.de