gfbvGöttingen. - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die Gerichtsurteile gegen 13 Sklaverei-Gegner und sieben Demonstranten in Mauretanien scharf kritisiert. "Die langjährigen Haftstrafen, die nach einem unfairen Gerichtsverfahren am Donnerstagabend ausgesprochen wurden, zeugen von einer Gesinnungsjustiz gegen Menschenrechtler, die gezielt mundtot gemacht werden sollen", sagte GfbV-Referent Ulrich Delius am Freitag in Göttingen.

"Wir haben in den vergangenen zwei Wochen eine Justizposse erlebt, die den Anschein von Rechtsstaatlichkeit erwecken sollte, aber doch nur zum Ziel hatte, die unbequemen Menschenrechtsverteidiger möglichst lange wegzusperren", erklärte Delius. Den 23 Angeklagten war vorgeworfen worden, sie hätten am 29. Juni Slum-Bewohner zu Protesten gegen die bevorstehende Räumung ihrer Häuser angestiftet und eine zum Teil gewalttätige Demonstration organisiert. Dies sei "Rebellion", Landfriedensbruch und "bewaffneter Aufstand". Außerdem hätten sie Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet.

20 Beschuldigte wurden nach Angaben der GfbV zu Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren verurteilt, drei wurden freigesprochen. Zudem sollen die Verurteilten 94.000 Euro Schadensersatz an am Einsatz beteiligte Polizisten und den Staat zahlen. Zu den Verurteilten zählen auch 13 führende Mitglieder der Menschenrechtsorganisation IRA-Mauritanie. Sie hatten ihre Unschuld beteuert und der Polizei vorgeworfen, sie im Gewahrsam gefoltert zu haben, um "Geständnisse" zu erpressen. Die anderen Beschuldigten gehörten zu den Slum-Bewohnern.

"Die Ermittler konnten trotz großen Aufwands, der auch die Auswertung der Mobiltelefone und Computer der Beschuldigten umfasste, keine konkrete Beteiligung und Schuld der Angeklagten nachweisen", berichtete Delius. Selbst der Eigentümer des von den Slum-Bewohnern seit Jahren besetzten Landes habe vor Gericht eingeräumt, keinen der IRA-Vertreter als Tatbeteiligten wiederzuerkennen und der Darstellung der Polizei widersprochen. Vor Gericht habe er bekräftigt, dass die Slum-Bewohner spontan demonstriert hätten und nicht angestiftet worden seien. Die inhaftierten IRA-Mitglieder hätten während des Gerichtsverfahrens Anzeige gegen zehn Polizisten erstattet, denen sie Misshandlung und Folter vorwarfen. Doch das Gericht habe die Ergebnisse der umstrittenen Polizei-Ermittlungen nicht in Frage gestellt.

Mehr als 30 nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen hatten seit der Verhaftung der 13 führenden IRA-Mitarbeiter Ende Juni 2016 die Freilassung der Inhaftierten gefordert. Amnesty International sieht sie als gewaltlose Gewissensgefangene an.

Quelle: www.gfbv.de 


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