amerika 21La Paz. -  Ein Gesetzentwurf des bolivianischen Parlaments zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in bestimmten Fällen hat schon vor der Diskussion in der Abgeordnetenkammer eine breite Debatte ausgelöst. Frauenrechtsorganisationen loben die Initiative, kritisieren sie aber zugleich als nicht ausreichend. Das hat amerika21 am Mittwoch berichtet.

Die katholische Kirche lehnt die Reform rigoros ab. Der Entwurf sieht vier Gründe für eine legale Abtreibung bis zur 8. Schwangerschaftswoche vor, fünf weitere Gründe sollen sie auch danach ermöglichen.Derzeit wird ein Schwangerschaftsabbruch als Straftat geahndet und mit bis zu sechs Jahren Haft bestraft.

Ausnahmen stellen lediglich eine Gefährdung des Lebens der Mutter oder eine Vergewaltigung bei Minderjährigen dar. In diesen Fällen ist eine richterliche Erlaubnis erforderlich, um den Abbruch legal vornehmen zu können ‒ die jedoch selten erteilt wird.Vor der 8. Schwangerschaftswoche soll eine Abtreibung nach dem Entwurf legal durchgeführt werden können, wenn eine Frau auf der Straße oder in extremer Armut lebt, keine ausreichenden Mittel zur Versorgung von sich oder ihrer Familie hat, wenn sie bereits Mutter von drei oder mehr Kindern ist und nicht genügend Mittel zur Versorgung eines weiteren Kindes hat oder wenn sie Studentin ist.

Nach der 8. Woche hingegen sollen nur diejenigen Frauen legal abtreiben können, bei denen entweder ein Risiko für das Leben sowie die Gesundheit der Schwangeren vorliegt oder der Fötus schwere Missbildungen aufweist und nicht lebensfähig wäre, so amerika21. Auch eine Vergewaltigung, Inzest oder die Minderjährigkeit der Schwangeren rechtfertigen laut dem Gesetzesprojekt eine Abtreibung."Was hier passiert, ist, dass wir das Strafgesetz an die bolivianische Realität anpassen, in der es die ärmsten Frauen sind, die an schlecht ausgeführten Abtreibungen sterben. Das ist ein Thema der öffentlichen Gesundheit, es ist keine vollständige Legalisierung", erklärte Gabriela Montaño, Präsidentin der Abgeordnetenkammer dazu. Eine uneingeschränkte Legalisierung sei nicht möglich, da ein Urteil des Verfassungsgerichtes sie verbietet.

Quelle: amerika21.de


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