oneBerlin. - Die Europäische Kommission schlägt vor, 25 Millionen Euro aus dem Topf der EU-Entwicklungszusammenarbeit für den Ausbau von Militärstrukturen in Entwicklungsländern zu verwenden. Die entwicklungspolitische Kampagnenorganisation ONE kritisiert dies und warnt, dass die ohnehin knappen finanziellen Mittel der EU-Entwicklungszusammenarbeit nicht zweckentfremdet werden dürften.

Laut Europäischer Kommission sollen EU-Mittel aus dem Finanztopf des "Instruments für Stabilität und Frieden" (ISP) unter "außergewöhnlichen Umständen" auch für militärische Zwecke in Entwicklungsländern verwendet werden. Insgesamt 25 Millionen Euro sollen aus dem EU-Entwicklungshilfefond in den ISP fließen, der insgesamt 100 Millionen Euro umfassen soll. Stephan Exo-Kreischer, Deutschland-Direktor von ONE, sagte dazu: "Die EU-Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit sind ohnehin schon knapp. Sie für den Ausbau von Militärstrukturen in Entwicklungsländern zu verwenden, wäre schlicht falsch."

Es bestünden zweifelsfrei Synergien zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheit, aber das bedeute nicht, dass Entwicklungsmittel einfach zweckentfremdet werden könnten, erklärte Exo-Kreischer. "In Deutschland ist es beispielsweise hilfreich, dass wir eine recht gute Verkehrsinfrastruktur haben, wenn man ins Krankenhaus muss. Niemand würde jedoch auf die Idee kommen, Teile dieser Infrastruktur aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit zu finanzieren. Entwicklungsmittel müssen zur Bekämpfung von extremer Armut und vermeidbaren Krankheiten eingesetzt werden. Für die Sicherheit in Entwicklungsländern müssen zusätzliche Mittel aus anderen Töpfen bereitgestellt werden. Auf keinen Fall dürfen sie aus dem Budget der EU-Entwicklungszusammenarbeit kommen."

Laut zwei juristischen Gutachten, die jeweils vom Europäischen Rat und dem EU-Parlament in Auftrag gegeben wurden, fehlen für eine Umverteilung der Mittel die Rechtsgrundlagen. Der EU-Vertrag verbiete, dass Militärausgaben aus dem EU-Haushalt finanziert werden, so ONE. Zivile Maßnahmen wie der Aufbau von Straßen und Schulen seien zwar zulässig, eine Stärkung des Militärs selbst jedoch nicht. Auch wenn die Europäische Kommission keine Beschaffung von Waffen und Munition plane, sei die Zweckentfremdung von EU-Entwicklungsgeldern für den Ausbau von Militärstrukturen rechtlich unzulässig.

Quelle: www.one.org 


Back to Top

Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer Website.