dimrBerlin. - Die "Freiwilligen Leitlinien Land" der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen sollten vor allem bei der Prüfung von Hochrisikoprojekten und bei der Bewertung von größeren agrarpolitischen Trends angewendet werden. So lautet das zentrale Ergebnis der neuen englischsprachigen Studie "Safeguarding Human Rights in Land Related Investments" des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie vergleicht bestehende internationale Prüfungsstandards der finanziellen Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Leitlinien Land aus dem Jahr 2012.

Die Freiwilligen Leitlinien Land sind menschenrechtsorientiert und stellen einen großen Schritt in Richtung verantwortungsvolle Investitionen und Stärkung kleinbäuerlicher Landrechte dar, so das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit solle keine Maßnahmen finanzieren, die sich nachteilig auf Menschenrechte auswirken. Dies ist relevant für Institutionen der Entwicklungsfinanzierung, die staatliche oder private Investitionen in Entwicklungsländern mit Krediten fördern. 

Vor diesem Hintergrund wenden die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) die Performance Standards (PS) der International Finance Corporation (IFC) und die Environmental and Social Safeguards (ESG) der Weltbank zur Prüfung der Investitionsvorhaben an. Diese Standards besitzen somit unmittelbare Relevanz für die deutsche Entwicklungspolitik und mögliche menschenrechtliche Auswirkungen der finanziellen Zusammenarbeit Deutschlands mit Dritten.

Da sich die Bundesregierung national und international verpflichtet hat, ihre Entwicklungsfinanzierung an den Freiwilligen Leitlinien Land auszurichten, gab das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) diese Studie beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Auftrag. Dabei sollte untersucht werden, ob und inwieweit die meistgenutzten Prüfinstrumente hinter den Standards der Freiwilligen Leitlinien Land zurückbleiben beziehungsweise wie die Freiwilligen Leitlinien Land in den Prüfinstrumenten bereits berücksichtigt sind.

=> Michael Windfuhr : "Safeguarding Human Rights in Land Related Investments"

Quelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de 


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