gfbvGöttingen. - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die Regierung des Tschad aufgefordert, den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den sudanesischen Staatspräsidenten zu vollstrecken. Omar Hassan al Bashir müsse bei seinem geplanten Besuch im Tschad am kommenden Wochenende verhaftet werden, erklärte die GfbV am Donnerstag in Göttingen.

"Zehn Jahre nach Beginn des Völkermords in Darfur muss dringend ein kraftvolles Zeichen gegen die anhaltende Straflosigkeit im Westen des Sudan gesetzt werden", erklärte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. Der seit März 2009 per Haftbefehl vom IStGH gesuchte sudanesische Präsident will auf Einladung der Regierung des Tschad am kommenden Wochenende am Gipfeltreffen der "Gemeinschaft der Staaten des Sahel und der Sahara (CEN-SAD)" in Ndjamena teilnehmen.

Bashir wird vom IStGH wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid und Kriegsverbrechen gesucht. Die vom IStGH dokumentierten Verbrechen seien im Westen des Sudan von Milizen begangen worden, die von der sudanesischen Armee bewaffnet und gesteuert wurden, so die GfbV. Im Februar 2013 jähre sich zum zehnten Mal der Beginn des Völkermords im Westen des Sudan.

"Da der Sudan zu einer angemessenen Strafverfolgung der Verantwortlichen der Verbrechen nicht willens ist, muss die internationale Staatengemeinschaft handeln und sich für die Vollstreckung des Haftbefehls des IStGH einsetzen", sagte Delius. Noch vor wenigen Tagen habe die Regierung des Sudan bekräftigt, alle Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen würden vor normalen und ordentlichen Gerichten des Sudan zur Rechenschaft gezogen.

"Doch tatsächlich ist in zehn Jahren nichts passiert im Kampf gegen Straflosigkeit in Darfur", kritisierte Delius. Regelmäßig würden die mit Ermittlungen beauftragten sudanesischen Staatsanwälte von den sudanesischen Justizbehörden ausgetauscht und die Angehörigen der mindestens 400.000 beim Genozid Getöteten hingehalten. "Die anhaltende Straflosigkeit in Darfur ist skandalös und behindert jede Versöhnung in dem Konfliktgebiet", erklärte Delius. "Völkermord ist das schlimmste zu begehende Verbrechen und muss dementsprechend auch konsequent geahndet werden."

Der Tschad ist völkerrechtlich als Vertragspartei des IStGH eigentlich zur Vollstreckung des Haftbefehls verpflichtet. Zunächst habe der enge Bündnispartner Frankreichs nach der Ausgabe des Haftbefehls afrikanische Nachbarstaaten aufgefordert, den umstrittenen Präsidenten Bashir nicht einreisen zu lassen, berichtete die GfbV. Um seine Beziehungen zum Nachbarland Sudan zu normalisieren, habe der Tschad jedoch inzwischen seine Politik geändert und ignoriere nun wie viele afrikanische Staaten den Haftbefehl des IStGH. So habe auch im Juli 2010 die Europäische Union vergeblich an die Regierung des Tschad appelliert, Bashir bei einem Besuch seines Nachbarlandes festzunehmen.

www.gfbv.de


Back to Top

Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer Website.