gfbvGöttingen. - Konflikte rund um Wasser sind Thema eines 22-seitigen Memorandums, das die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) anlässlich des Weltwassertages am 22. März veröffentlicht hat. Die internationale Menschenrechts-Organisation zeigt darin anhand von 16 Beispielen aus aller Welt, dass die indigene Bevölkerung vielerorts durch massive Eingriffe in den natürlichen Lauf von Flüssen oder durch das Einleiten oder Einsickern von Giftstoffen in Fischgründe und Grundwasser gefährdet sind.

So verseucht die Ölförderung das Grundwasser z.B. im nigerianischen Nigerdelta, in Westsibirien und der Barentsregion. In Peru werden Zyanidrückstände aus Goldminen in Flüsse geleitet, aus denen indigene Gemeinschaften ihr Trinkwasser beziehen und ihren Fisch fangen. Die Vergiftung von Gewässern führe zu schweren gesundheitlichen Schäden der Anwohner und ihrer Kinder, so die GfbV. Damit werde ihr Menschenrecht auf Gesundheit eklatant verletzt.

"Ob in Indien, Kambodscha, Ecuador oder Russland – indigene Gruppen sind akut von Staudammbauten bedroht. Für die Stromerzeugung durch Wasserkraft und die kontinuierliche Bewässerung von Monokulturen wie in Äthiopien sollen Zehntausende zwangsweise umgesiedelt und ihr Land überflutet werden", berichtete GfbV-Referentin Sarah Reinke. "Durch das Aufstauen von Flüssen drohen aber auch Verschmutzung, wenn überflutete Wälder im Wasser verfaulen, und Austrocknung von Flussläufen hinter dem Damm und infolgedessen möglicherweise die zunehmende Versalzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen wie in Usbekistan. So stehen indigene Gemeinschaften, die vom Fischfang lebten, vor dem Nichts, wenn mit der Errichtung eines Staudamms begonnen wird. Bäuerliche Betriebe werden in ihrer Existenz bedroht."

Ehrgeizige Staudammprojekte führten in vielen Fällen zu Konflikten zwischen indigenen Gemeinschaften, der Polizei und den Sicherheitsdiensten der Konzerne, kritisiert die GfbV. Diese Konflikte würden oft lokal ausgetragen, obwohl internationale Geldgeber wie die Weltbank oder auch internationale Konzerne an den Großprojekten beteiligt sind. Oftmals würden die Proteste der indigenen Gemeinschaften mit Waffengewalt niedergeschlagen, es gebe Tote, Verletzte, Verhaftete.

Die GfbV fordert internationale Geldgeber von Großprojekten auf, sich streng an die höchsten Umweltstandards und an die Regeln der ILO-Konvention 169 zu halten, die von etlichen der betroffenen Staaten ratifiziert wurde. Diese Konvention der bei den Vereinten Nationen angesiedelten Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) besagt, dass indigene Gemeinschaften frei, informiert und vor jeglichen Maßnahmen befragt werden müssen, wenn Projekte geplant sind, die sie betreffen. Dieser Grundsatz werde systematisch verletzt.

www.gfbv.de


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