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Schweiz soll Bericht über Verletzung von Menschenrechten durch Unternehmen vorlegen

recht ohne grenzen ch 150Bern. – Die Außenpolitische Kommission des Ständerats der Schweiz hat Forderungen einer Koalition von 50 nichtstaatlichen Organisationen zugestimmt, die einen Bericht über die Wiedergutmachungs-Mechanismen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen verlangt hatte. Der Schweizer Ständerat muss den Beschluss aber noch bestätigen.

 

Der Beschluss der Kommission ist eine Reaktion auf die Petition „Recht ohne Grenzen„, einem Zusammenschluss von 50 Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen, Umwelt- und Frauenverbänden, Gewerkschaften, kirchlichen Gruppen und kritischen Aktionärsvereinigungen. Die Koalition setzt sich für klare Regeln für international tätige Unternehmen ein, damit diese weltweit Menschenrechte und Umweltstandards respektieren müssen.

„Recht ohne Grenzen“ erklärte, die Außenpolitische Kommission des Ständerats habe ein „wichtiges Signal“ gesetzt. Es sei dennoch „lediglich ein erster Schritt auf dem langen Weg hin zur wirklichen Respektierung des Menschenrechts auf wirksame Wiedergutmachung. Es liegt nun am Ständerat diesen Entscheid zu bestätigen.“

Die Petition „Recht ohne Grenzen“ wurde 2012 eingereicht. Darin fordern die 135.000 Unterzeichnenden, dass Schweizer Konzerne die Menschenrechte und den Umweltschutz weltweit respektieren und dass Betroffene in der Schweiz gegebenenfalls Wiedergutmachung einfordern können.

Die Außenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat den zweiten Aspekt laut „Recht ohne Grenzen“ nun in einem Postulat aufgenommen, welches vom Bundesrat einen Bericht darüber fordert, mit welchen gerichtlichen und nicht-gerichtlichen Mechanismen andere Länder diese Frage regeln und welche Maßnahmen für die Schweiz als Sitzstaat internationaler Unternehmen adäquat wären.

Im Oktober 2012 hatte die Schwesterkommission des Nationalrates im selben Stil ein Postulat zum ersten Aspekt der Petition „Recht ohne Grenzen“ angenommen. Dieses führte zum Ende Mai publizierten Bericht des Bundesrates zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen („Sorgfalts-Bericht„).

Die APK-S trage mit ihrem Entscheid vom 11. August dem dritten Pfeiler („wirksame Wiedergutmachung“) der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Rechnung, erklärten die NGOs. Das sei ein wichtiger Schritt. „Denn wenn grosse internationale Konzerne in Ländern mit schwachen staatlichen Strukturen Menschenrechte verletzen, ist es für Betroffene oft schwierig bis unmöglich, Zugang zu einem Gerichtsverfahren zu erlangen.“

Gemäss den UNO-Leitprinzipien kommt in solchen Fällen dem „Heimatstaat“ des Unternehmens eine besondere Verantwortung zu. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hatte in diesem Sinne in einer Rede vor der UN-Konferenz über Handel und Entwicklung (UNCTAD) betont, dass gerade in rohstoffreichen Entwicklungsländern keine Verbesserung der Situation zu erwarten sei, „solange für Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen kein Zugang zu Gerichten in Industrieländern besteht“.

Quelle: rechtohnegrenzen.ch

 

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