
Bei dem AU-Treffen am 25. und 26. August geht es um die Ratifizierung einiger AU Verträge. Im diesem Zusammenhang wird laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch voraussichtlich auch die Ausweitung der Zuständigkeit des Gerichtshofs für Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit diskutiert. Für amtierende Staatschefs und hohe Beamte solle weiterhin politische Immunität gelten. Der Entwurf wurde auf dem 23. Gipfel der Afrikanischen Union im Juni in Malabo verabschiedet.
Ein Staatsoberhaupt genießt aufgrund Völkergewohnheitsrechts politische Immunität im Ausland für Handlungen während seiner Amtszeit. Diese Immunität besteht nach Ablauf der Amtszeit fort. Ausgenommen sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und ähnliche Delikte. Die Immunität im Inland ist hingegen nicht völkerrechtlich geregelt, sondern richtet sich nach den Vorschriften des nationalen Rechts.
„Die Immunitäts-Ausnahme ist eine bedauerliche Aufweichung der Grundsätze der AU, die Straffreiheit nach Artikel 4 ausschließen“, sagte George Kegoro, Geschäftsführer der Internationalen Juristen-Kommission Kenias. „Immunität nimmt den Opfern die Aussicht auf Gerechtigkeit, wenn Staatsvertreter Gräueltaten begehen. Afrikanische Staaten sollten einen klaren Standpunkt gegen diese Immunität einnehmen.“
„Amtierenden Staatschefs Immunität zu gewähren ist rückschrittlich und gibt ihnen eine Lizenz Verbrechen zu begehen“, mahnte Timothy Mtambo, Direktor des Zentrums für Menschenrechte und Rehabilitation in Malawi, der die Erklärung entworfen hatte. „Immunität trägt dazu bei, dass diejenigen, die Verbrechen beschuldigt werden, sich an ihre Positionen klammern, um Strafe zu vermeiden.“
Einige afrikanische Länder wie Benin, Burkina Faso, die Demokratische Republik Kongo, Kenia und Südafrika haben die Immunität für Vertreter des Staates im Falle schwerer Verbrechen in ihrer nationalen Gesetzgebung abgeschafft. Es gibt auch einige internationale und regionale Gerichtshöfe, vor denen es keine Immunität für hohe Staatsvertreter gibt, wie in dem Fall der internationalen Konventionen gegen Folter, Völkermord und der Genfer Konventionen von 1949. Allerdings gilt das nur für Staaten, die die Konventionen ratifiziert haben. Das gilt auch im Falle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, dessen Zuständigkeit Delikte des Völkerstrafrechts, wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression umfasst.
Die Mehrheit der afrikanischen Staaten haben den IStGH annerkannt. Bisher lief der Großteil der Untersuchungen und Verfahren gegen Bürger afrikanischer Staaten. Am 14. März 2012 erließ der IStGH sein erstes Urteil und verurteilte den ehemaligen Milizenführer Thomas Lubanga aus der Demokratischen Republik Kongo wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten. Er wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. 2013 wurde mit Laurent Gbagbo, dem ehemaligen Präsident der Elfenbeinküste, auch ein ehemaliger Staatschefs wegen „indirekter Mittäterschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor Gericht gestellt.
Kritischster Gegner des IStGH sind die USA. Sie haben die Unterzeichnung des Statuts im Jahr 2002, als der Gerichtshof seine Arbeit aufnahm, wieder zurückgezogen. Damit gesellen sich die USA zu den anderen Nicht-Unterzeichnern: die Volksrepublik China, Irak, Israel, Katar, Sudan und Libyen. Die USA haben ein Gesetz verabschiedet, das sogar eine Invasion des Nato-Partnerlandes Niederlande ermöglicht, falls amerikanische Bürger vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt werden.
Palästina hingegen wünscht noch innerhalb eines Jahres Mitglied des IStGH zu werden, um Israel verklagen zu können. Allerdings erkennt Israel den Strafgerichtshof nicht an, womit eine mögliche Verurteilung nicht umsetzbar wäre.
Mehr Informationen:
- Declaration: Call for African States to reject Immunity for serious crimes
- Übersicht über die Unterzeichner- Staaten des Internationalen Strafgerichtshofs (Stand 2013)
Quelle: hrw.org



