
Die Einberufung des Gerichts und die Anklage gegen die Hauptverantwortlichen des Völkermordes sollen laut BMZ zum Aufbau der Rechtsstaatlichkeit in Kambodscha beitragen und das Vertrauen der Bevölkerung in rechtsstaatliche Prinzipien und Institutionen stärken. Unter dem Regime der Roten Khmer (1975-1979) wurden bis zu drei Millionen Menschen – ein gutes Drittel der damaligen Gesamtbevölkerung – verschleppt, gefoltert und umgebracht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt nach Angaben des BMZ auf der Entwicklung in ländlichen Gebieten, wo mehr als 90% der Armen Kambodschas leben. Die Bundesregierung unterstützt die kambodschanische Strategie zur Landreform, welche insbesondere armen Bevölkerungsgruppen Wege aus der Armut eröffnen soll.
Auch die deutschen Beiträge zur Entwicklung des Gesundheitssystems werden auf den ländlichen Raum fokussiert, wo nur ein kleiner Anteil der Bevölkerung Zugang zu medizinischer Basisversorgung besitzt. Um neben der Landwirtschaft weitere Einkommensquellen zu erschließen, sollen die technischen und organisatorischen Fähigkeiten von öffentlichen Körperschaften und von Privatunternehmen mit Projekten und Programmen gestärkt werden.
Die Förderung der Frauenrechte ist ebenfalls ein zentrales Element der Zusammenarbeit mit Kambodscha. In den Regierungsverhandlungen wurde die Verabschiedung des Gesetzes gegen häusliche Gewalt durch die kambodschanische Nationalversammlung als wichtiger Fortschritt begrüßt.
Mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 300 US-Dollar (Stand: 2003) zählt Kambodscha zu den ärmsten Ländern der Welt. Etwa 36% der 13,1 Millionen Einwohner leben unterhalb der Armutsgrenze.




