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Gewaltsames Verschwindenlassen in Mexiko Thema in Genf

Mexiko Verschwundene Genf. – Das aus zehn unabhängigen Experten bestehende UN-Komitee gegen Gewaltsames Verschwindenlassen trifft sich am 2. und 3. Februar in Genf mit einer Delegation aus Mexiko. Die Begegnung soll genutzt werden, um die Situation eines Landes zu bewerten, in dem nach Erhebungen der Nationalen Kommission für Menschenrechte mindestens 24.800 Menschen als „nicht lokalisierbar“ registriert sind. Es ist das erste Mal, dass sich dieses UN-Komitee, dessen Aufgabe die Überwachung der Einhaltung der Internationalen Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Gewaltsamen Verschwindenlassen ist, mit Mexiko befasst. Das Land ist einer der 44 Staaten, die die 2006 verabschiedete Konvention bislang ratifiziert hat und ist deshalb verpflichtet, dem Komitee einen Bericht zur Überprüfung vorzulegen.

Während die Regierung von Präsident Enrique Peña Nieto die in Mexiko herrschende Gewalt, deren grausamer Ausdruck unter anderem das Gewaltsame Verschwindenlassen ist, seit ihrem Amtsantritt vor rund zwei Jahren de facto aus den Medien verbannte, hat sich die Situation kaum gebessert. So verwies Isabel Miranda, Präsidentin der Organisation „Stopp den Entführungen“ darauf, dass im vergangenen Jahr 2.818 Menschen als „entführt“ registriert wurden, 652 mehr als im Jahr 2013. Die mexikanische Regierung vermeidet nach Möglichkeit den völkerrechtlich verbindlichen Begriff des Verschwindenlassens, so auch im Fall der 43 Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa, die am 26. September verschleppt wurden. Diese hatte der Generalstaatsanwalt Jesus Murillo Karam im Bemühen, das für die mexikanische Regierung unangenehme Thema aus der Welt zu schaffen, in der vergangenen Woche offiziell für tot erklärt.

Eine Delegation der Eltern der Lehramtsstudenten, ihrer Anwälte und Vertreter lokaler Menschenrechtsorganisationen trifft heute und morgen mit dem UN-Komitee zusammen und legt Dokumente vor, in denen dargelegt wird, warum die Suche nach den Studenten und die Ermittlungen zur Aufklärung der Umstände ihres Verschwindens nicht eingestellt werden dürfen.

(Dieser Artikel ist zuerst auf amerika21.de erschienen. Er wird im Rahmen einer Content-Partnerschaft auf epo.de publiziert.)

Foto: © hijosmexico.org

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