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Große Koalition soll Unabhängigkeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte sichern

lsvdBerlin. – Deutschland braucht eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution, die ihre Aufmerksamkeit auch auf die Menschenrechtslage im eigenen Land richtet. Das sei „nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit“, erklärte der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) am Montag in Berlin. Aus eigener Erfahrung wisse man, dass Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung nicht nur anderswo, sondern auch in Deutschland vorkommen, sagte LSVD-Sprecherin Henny Engels.

„Das zu benennen ist eine der zentralen Aufgaben nationaler Menschenrechtsinstitutionen“, so Engels weiter. „Denn die Möglichkeit unabhängiger Kritik an staatlicher Politik ist gerade Ausdruck der Stärke eines demokratischen Rechtsstaats.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag einen gesicherten rechtlichen Status erhalten und auf Grundlage der Pariser Prinzipien auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das Institut habe sich sowohl national wie international einen hervorragenden Ruf erarbeitet, so der LSVD. Die Große Koalition habe sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass das Institut in seiner jetzigen Verfassung eine stabile Grundlage auf Basis der „Pariser Prinzipien“ erhalten soll. Umso weniger habe man Verständnis dafür, „dass sich die Große Koalition nicht auf den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas einigen kann“. Dieser würde dem Institut sowohl die notwendige gesetzliche Grundlage geben als auch dessen Unabhängigkeit sichern.

„Wir fordern die Große Koalition auf, dieser im Koalitionsvertrag vereinbarten Selbstverpflichtung unverzüglich nachzukommen. Sie muss allen Bestrebungen, die Unabhängigkeit des Instituts einzuschränken oder gar abzuschaffen, entschieden entgegenzutreten“, so Henny Engels.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde am 7. März 2001 durch einen Bundestagsbeschlusses vom 7. Dezember 2000 gegründet. In der Begründung seines Beschlusses berief sich der Bundestag auf die 1993 von den Vereinten Nationen verabschiedeten „Pariser Prinzipien“, die den Staaten die Einrichtung einer Nationalen Menschrechtsinstitution empfehlen. Das Internationale Koordinationskomitee der Nationalen Menschenrechtsorganisationen hat das Deutsche Institut für Menschenrechte als den Pariser Prinzipien entsprechend akkreditiert.

Seit November 2013 läuft laut LSVD das Re-Akkreditierungsverfahren. Der Akkreditierungsausschuss solle auf einer gesetzlichen Grundlage bestehen. Dies geschehe aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Quelle: www.lsvd.de 

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