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Alte Elektrogeräte: „Es droht die Wegwerfgesellschaft per Gesetz“

Berlin. – Germanwatch und der Bundesverband für Umweltberatung fordern Bundestag und Bundesrat auf, die im Kabinettsentwurf des Elektroaltgerätegesetzes verankerte Ressourcenverschwendung zu verhindern. Am Freitag beschäftigt sich der Bundesrat in erster Lesung mit dem Gesetz. „Mit dem aktuellen Entwurf des Elektroaltgerätegesetzes würde es nahezu ausgeschlossen, dass funktionierende Geräte weiter genutzt werden. Selbst wenn Produkte noch gut brauchbar sind, dürften an den Abfallsammelstellen abgegebene Produkte fast gar nicht mehr für eine erneute Nutzung aufbereitet werden“, sagte Stefan Müssig, Vorsitzender des Bundesverbandes für Umweltberatung am Donnerstag in Berlin. 

„Mit diesem Gesetzentwurf leistet die Bundesregierung der Wegwerfgesellschaft Vorschub und schadet zudem Sozialunternehmen, die bisher Altgeräte aufbereiten.“ Auch die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben bereits mit konkreten Vorschlägen gefordert, mehr auf Wiederverwendung von Altgeräten zu setzen.

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung torpediert die deutsche Abfallhierarchie, nach der Wiederverwendung den Vorrang vor Recycling und Entsorgung haben sollte.  Auch der Richtlinie der EU wird diese Umsetzung nicht gerecht“, erklärte Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. „Bundesrat und Bundestag sollten die Vorschläge aus den Ausschüssen des Bundesrats zur Stärkung der Wiederverwendung annehmen. Gut austauschbare Akkus, die getrennte Sammlung weiter verwendbarer Geräte und das Entfernen von Batterien erst nach der Prüfung auf Wiederverwendung sind dabei zentrale Punkte“, so Bals weiter.

Nach Angaben von Germanwatch entstehen in Deutschland pro Kopf jährlich etwa 23 Kilogramm Elektroschrott – weltweit sind es insgesamt 48 Millionen Tonnen pro Jahr. Verkaufsstrategien und Produktkonzeption verkürzen systematisch die Nutzungsdauer von Geräten. Ein Großteil davon landet auf Deponien in Ghana oder Nigeria und wird dort unter Bedingungen recycelt, die mit den Menschenrechten nicht vereinbar sind.

Für jedes Gerät, das neu produziert wird, werden Böden verschmutzt, Energie und lokale Wasservorräte aufgebraucht. Menschen müssen zum Teil unter menschenunwürdigen Bedingungen im Bergbau sowie bei der Produktion arbeiten. Allein um die für ein Handy notwendige Goldmenge abzubauen, entstehen mindestens 100 Kilogramm Bergbauabfall. Die beim Abbau eingesetzten Chemikalien vergiften die Böden. Auch wenn Recycling weitaus umweltschonender ist, benötigt  es viel Energie  und  wertvolle Rohstoffe gehen dabei verloren. Die weitere oder erneute Nutzung existierender Geräte ist daher aus menschenrechtlicher wie ökologischer Perspektive auch dem Recycling des Materials vorzuziehen.

Eine wiederholte Nutzung von Geräten bietet zudem viele soziale Chancen. Die gebrauchten Geräte sind kostengünstiger. Ihre Herrichtung schafft Arbeitsplätze auch für Geringqualifizierte. Betriebe wie die Recyclingbörse Herford betonen, dass gebrauchte Elektrogeräte verstärkt nachgefragt werden. Mit einer Umsatzsteigerung von fünf bis zehn Prozent pro Jahr haben sie einen größeren Zuwachs als Neuwarenhändler.

=> Stellungnahme zur Stärkung der Wiederverwendung im ElektoG

Quellen: germanwatch.org  | umweltberatung-info.de

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