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FDLR-Anführer: Urteilsverkündung im Prozess gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni

oenz 100Berlin. – Das Ökumenische Netz Zentralafrika hat am Dienstag die Urteilsverkündigung gegen die beiden FDLR-Anführer Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begrüßt. Das Gericht sprach die beiden Angeklagten der Beihilfe an Kriegsverbrechen gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch und der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Murwanashyaka erhielt für beide Anklagepunkt eine Haftstrafe von 13 Jahren, sein Stellvertreter Musoni wurde wegen Rädelsführerschaft zu acht Jahren Haft verurteilt.

Damit kommen die Richter bei weitem nicht dem vorgeschlagenen Strafmaß der Staatsanwaltschaft nach, welche für Murwanashyaka auf 5-mal lebenslänglich und für Musoni auf 12 Jahre Haft plädiert hat.

„Endlich werden Verantwortliche der Miliz FDLR, die seit vielen Jahren die Bevölkerung in den Kivu-Regionen in Angst und Schrecken versetzen, strafrechtlich belangt“, erklärte Gesine Ames, die Koordinatorin des Ökumenischen Netz Zentralafrika. „Damit zeigt die deutsche Justiz, dass sie auch als Drittland solche Menschenrechtsverbrechen nicht toleriert. Sie setzt ein deutliches Zeichen gegen die grassierende Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverbrechen. Dies hat zweifellos Signalwirkung nicht nur für die DR Kongo, sondern auch auf andere Regionen.“

Am 4. Mai 2011 begann vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen die beiden 2009 in Deutschland festgenommenen FDLR-Anführer. Zum ersten Mal wurden im Ausland begangene Menschenrechtsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch in deutschen Gerichten verhandelt.

Dieses Gesetzeswerk überführt das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht. Es geht dabei um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das Handeln der Miliz im Ostkongo. Trotz des abgemilderten Strafmaßes und der großen Herausforderungen, denen sich die Justiz ausgesetzt sah, handelt es sich um ein wegweisendes Urteil.

Das ÖNZ hatte bereits im Mai 2009 auf die beiden Rädelsführer in einem ausführlichen Dossier aufmerksam gemacht und den Fall in die Öffentlichkeit getragen.

Quelle: oenz.de

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