Start / Weltordnung / Weltwirtschaft / Vergaberecht: Keine Kinderarbeit bei öffentlich eingekauften Waren

Vergaberecht: Keine Kinderarbeit bei öffentlich eingekauften Waren

cora 200Berlin. – Am Donnerstag berät der Bundestag in zweiter Lesung über den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, der die EU-Richtlinie (2014/24/EU) in nationales Recht umsetzen soll. Laut Entwurf bleibt es den bundesweiten Vergabestellen freigestellt, ob sie ein Unternehmen bei einem Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit von der Auftragsvergabe ausschließen wollen oder nicht. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass Produkte, die der Staat einkauft, keinesfalls durch Kinderhand entstanden sind, fordert das aus 52 zivilgesellschaftlichen Organisationen bestehende CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung.

„Die Bundesregierung hat die Pflicht, Kinder vor Ausbeutung zu schützen. Davon ist dieser Gesetzentwurf meilenweit entfernt“, kritisierte Annelie Evermann, Referentin für nachhaltige Produktion und öffentliche Beschaffung bei Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung (WEED) den Entwurf.

Gemäß der EU-Richtlinie sollen die Mitgliedsstaaten für die Einhaltung geltender umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge sorgen. Dazu gehören auch die Konventionen 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Kinderarbeit, denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat. Sie regeln nicht nur das Mindestalter, sondern schließen die schlimmsten Formen von Kinderarbeit aus. Mittlerweile ist weitgehend anerkannt, dass diese Konventionen auch über Staatsgrenzen hinaus für globale Lieferketten gelten.

„Weltweit arbeiten rund 85 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen. Etwa zehn Prozent der Kinder stellen Produkte her, die in Industrieländer exportiert werden und Gegenstand der öffentlichen Beschaffung sein können. Dazu gehören Kleidung, Kaffee, Tee oder Kakao, aber auch Natursteine – oft unter prekären Bedingungen. Viele Kinder arbeiten beispielsweise ohne jegliche Schutzkleidung in Steinbrüchen, sind in direktem Kontakt mit gesundheitsschädlichen Pestiziden oder tragen schwere Lasten“, erklärte Antje Ruhmann, Referentin für Kinderrechte bei terre des hommes.

„Die Bundesregierung muss Kinder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestmöglich schützen“, sagte Julia Otten, Referentin für zukunftsfähiges Wirtschaften in globalen Lieferketten bei Germanwatch. „Öffentliche Auftraggeber sollten Unternehmen vom Auswahlverfahren ausschließen müssen, wenn diese gegen das Verbot von Kinderarbeit verstoßen.“

Quelle: www.cora-netz.de 

Markiert:

Login

Neue Jobs bei epojobs.eu

Bannerwerbung

GNE Banner

Newsletter abonnieren!

Subscription Form

Events

Anstehende Events

Tags

Afrika Armut Bildung BMZ Brasilien CO2 Coronavirus Deutschland Entwicklungsfinanzierung Entwicklungshilfe Entwicklungspolitik Entwicklungszusammenarbeit Ernährung Europäische Union EZ Fairer Handel Flüchtlinge Gesundheit Humanitäre Hilfe Hunger Jemen Katastrophen Kinder Klimagipfel Klimakrise Klimaschutz Kolumbien Konflikte Kriege und Konflikte Landwirtschaft Medien Menschenrechte Migration Nachhaltigkeit News Nothilfe Oxfam Pressefreiheit Sudan Syrien Umwelt UNO USA Wahlen Weltwirtschaft