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Wirtschaft und Menschenrechte: Deutscher Aktionsplan muss verbindliche Regeln bringen

venroBerlin. – Anlässlich der Konferenz der Bundesregierung zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte haben der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), das Forum Menschenrechte und der Verband Entwicklungspolitik (VENRO) am Donnerstag einen deutschen Aktionsplan mit internationaler Signalwirkung gefordert. Freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen genügten nicht, erklärten die nichtstaatlichen Organisationen. Es müsse verbindliche Regeln geben.

„Die Bundesregierung darf Arbeits- und Menschenrechte nicht länger dem freiwilligen Engagement von Unternehmen überlassen“, betonte Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB. „Es muss endlich klare gesetzliche Vorgaben geben, damit deutsche Unternehmen ihrer Verantwortung auch im Auslandsgeschäft gerecht werden.“

Für Mitte 2016 hatte die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte angekündigt, über dessen Inhalte auf der Konferenz am Donnerstag im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) diskutiert wurde.

Der DGB, das Forum Menschenrechte und VENRO sind in den Erarbeitungsprozess eingebunden und fordern in einem gemeinsamen Papier „Unternehmen in die Pflicht nehmen und wirksam unterstützen“ einen Aktionsplan mit verbindlichen Regeln.

„Auch deutsche Unternehmen geraten immer wieder wegen direkter oder indirekter Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen im Ausland in Verruf“, sagte Julia Duchrow, Vorstandsmitglied des Forum Menschenrechte. „Aufgrund der mangelhaften Gesetzeslage ist es nahezu unmöglich, deutsche Unternehmen für Menschenrechtsverstöße im Ausland vor deutschen Gerichten zur Verantwortung zu ziehen.“

Beispielhaft dafür stehe der Bau des Merowe-Staudamms im Sudan, für den 4.700 Familien aus ihren Häusern vertrieben worden seien. Das deutsche Ingenieursbüro Lahmeyer sei damals für Planung, Bauüberwachung und Inbetriebnahme zuständig gewesen. Obwohl die Menschenrechtsorganisation ECCHR schon 2010 Strafanzeige gegen zwei leitende Angestellte erstattete, sei immer noch kein Verfahren eingeleitet worden.

„Deutschland muss international ein Zeichen setzen, dass wirtschaftlicher Erfolg und die Einhaltung der Menschenrechte keine Gegensätze sind, sondern untrennbar zusammen gehören“, erklärte Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. „Der Aktionsplan darf sich nicht in gutgemeinten Appellen an die Unternehmen erschöpfen. Wir erwarten eine intelligente Mischung aus freiwilligen Maßnahmen und verbindlichen Vorgaben.“

BMZ: MENSCHENRECHTE SIND DAS LEITPRINZIP

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMZ, Thomas Silberhorn, erklärte, ein ambitionierter nationaler Aktionsplan sollte sowohl der staatlichen Schutzpflicht als auch der unternehmerischen Verantwortung für Menschenrechte gerecht werden. „Die Globalisierung gerecht zu gestalten, ist unser entwicklungspolitisches Leitmotiv. Menschenrechte sind das Leitprinzip unserer wertebasierten Entwicklungspolitik. Durch Brancheninitiativen wie das Textilbündnis und das Forum Nachhaltiger Kakao wollen wir zeigen, wie Menschenrechte durch Zusammenwirken von Staaten und Unternehmen in der Praxis gewährleistet werden können.“

Die Konferenz im BMZ sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur geplanten Verabschiedung des Aktionsplanes durch das Bundeskabinett im Mai nächsten Jahres, betonte Silberhorn. Sie markiere den Abschluss der in den vergangenen Monaten durchgeführten elf Expertenanhörungen unter breiter Einbindung von Vertretern verschiedener Stakeholdergruppen – Unternehmen und Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und Verbände, Wissenschaft und Politik.

Quellen: www.venro.org | www.bmz.de 

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