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Zugang zu Medikamenten: Kolumbien hält Schweizer Druck stand

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Bern. – Novartis und die Schweizer Behörden wollten um jeden Preis verhindern, dass das Antikrebsmedikament Glivec von Kolumbiens Gesundheitsministerium als „von öffentlichem Interesse“ eingestuft wird. Dessen ungeachtet hat Kolumbien diese Woche angekündigt, eine Zwangslizenz zu erteilen, weshalb die nicht mal halb so teueren Glivec-Generika bald wieder vertrieben werden dürfen – trotz Patentschutz. Die Erklärung von Bern hat dieses starke politische Signal und die dadurch zu erwartende Entlastung des kolumbianischen Staatshaushalts begrüßt.

Nachdem Novartis das kolumbianische Patent für seinen Leukämie-Blockbuster erhalten hatte, beantragten dortige NGO beim Gesundheitsminister den Zugang zu Glivec offiziell als „von öffentlichem Interesse“ einzustufen. Am 26. April haben die Behörden diesem Antrag stattgegeben. Dadurch wird der Weg für die Erteilung einer Zwangslizenz* geebnet, mit der die 70 Prozent günstigeren Generika wieder verkauft werden dürfen. Das vor grossen gesundheitspolitischen Herausforderungen stehende Kolumbien kann so jährlich etwa 12 Millionen Franken einsparen.

Dieser Beschluss sei umso wichtiger, als die Schweizer Behörden politischen Druck auf die Regierung in Bogotá ausgeübt haben, damit diese auf diesen Schritt verzichtet. In einem Brief an die kolumbianische Regierung scheute das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nicht davor zurück, zu Gunsten des Basler Pharmariesen Unwahrheiten zu verbreiten und mit wirtschaftlichen Repressalien zu drohen. Im August 2015 kritisierte eine von der EvB angeführte NGO-Koalition diese Einmischung in einem offenen Brief an den Bundesrat. In seiner Antwort räumte dieser zwar ein, dass Staaten die Freiheit hätten, Zwangslizenzen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu nutzen, stellte seine Falschaussagen jedoch nicht richtig.

Die Schweiz soll künftig ihren Verpflichtungen nachkommen und auf jegliche politischen Druckversuche verzichten, die auf einer restriktiven und eigennützigen Auslegung der internationalen Abkommen beruhen. Dies gilt besonders gegenüber Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die im WHO-Abkommen festgelegte Flexibilitätsregelungen zugunsten der öffentlichen Gesundheit nutzen möchten.

Quelle: evb.ch

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