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Berufsabschlüsse: Kompetenzen von Zuwanderern sichtbar machen

bmbfBerlin. – Kleine und mittlere Unternehmen sollen die Chancen der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen besser nutzen. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat deshalb mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“ gestartet.

Elf Industrie- und Handelskammern sowie fünf Handwerkskammern werden mit einer breit angelegten Kommunikationsoffensive Unternehmen bundesweit über die Chancen der beruflichen Anerkennung informieren. „Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass die Potenziale von Zuwanderern sichtbar werden und eine baldige Integration in Arbeit erleichtert wird. Die Gewährung einer sicheren Bleibeperspektive kann nur der erste Schritt sein“, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka anlässlich des Starts des vom BMBF geförderten Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“. Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen bietet Unternehmen die Chance, die Kompetenzen zugewanderter Fachkräfte gezielter in Unternehmen zu nutzen.

„Wir unterstützen das, indem wir mit den Kammern – bundesweit von Hannover über Stuttgart bis Erfurt – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen für die Möglichkeiten der Berufsanerkennung sensibilisieren“, sagte Wanka. Das Projekt soll zeigen, wie Unternehmen die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse als Element ihrer betrieblichen Personalgewinnungs- und -entwicklungsstrategie nutzen können.

„Das Anerkennungsgesetz bietet Unternehmen die Chance, das Potenzial von Fachkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen gewinnbringend in den Betrieben einzusetzen oder deren Weiterbildungs- oder Nachqualifizierungsbedarf genauer zu erkennen“, sagte der Präsident des DIHK, Eric Schweitzert.

„Im Handwerk finden schon heute viele ausländische Fachkräfte ihre berufliche Perspektive. Künftig wird in den Betrieben des Handwerks der Bedarf an qualifizierten Fachkräften noch wachsen“, erklärte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. „Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber die Möglichkeiten des Anerkennungsgesetzes kennen.“

Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2012 können Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus – ihre Qualifikation von einer zuständigen Stelle auf Gleichwertigkeit mit deutschen Referenzberufen prüfen lassen. Neben den formalen Ausbildungsvergleichen wird dabei auch individuell vorhandene Berufserfahrung berücksichtigt.

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Quelle: www.bmbf.de 

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