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Neue Verhaftungswelle in Äthiopien

Protestdemonstration gegen Wahlmanipulationen in ?thiopienAddis Abeba/Göttingen (epo). – Angesichts einer neuen Verhaftungswelle unter Regimekritikern in Äthiopien hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Premierminister Meles Zenawi am Dienstag vorgeworfen, die politische Opposition in seinem Land mundtot machen zu wollen. „Mit der systematischen Verhaftung von Dissidenten, kritischen Studenten, unabhängigen Journalisten und Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen und mit der systematischen Missachtung der Unabhängigkeit der Justiz zerstört Zenawi jede Hoffnung auf eine baldige Demokratisierung in Äthiopien“, sagte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius in Göttingen.

Seit dem 10. November 2005 seien mehr als 1.000 Angehörige des Oromo-Volkes verhaftet worden, berichtete die GfbV. Mindestens zehn Oromo seien in der Provinz Oromiya in den Städten Ambo, Dedessaa, Jeldu; Kofele, Lalo und Tukur-Inchinni bei der blutigen Niederschlagung von Studentendemonstrationen für die Freilassung von vier inhaftierten Mitarbeitern der Oromo-Wohlfahrtsorganisation Mecha Tulema Association (MTA) getötet worden. Die Behörden hätten sich über richterliche Anordnungen, diese vier seit Mai 2004 Inhaftierten freizulassen, mehrfach hinweggesetzt.

Bereits in der vergangenen Woche hatte Zenawi angekündigt, weiteren 3.000 inhaftierten Anhängern der Oppositionsbewegung „Koalition für Einheit und Demokratie“ (CUD) werde der Prozess gemacht, weil sie gegen die Manipulation der Parlamentswahlen am 15. Mai 2005 protestiert hatten. Bei diesen Demonstrationen waren mindestens 88 Menschen von regimetreuen Sicherheitskräften getötet worden.

Gegen eine erste Gruppe von 131 Oppositionspolitikern, Journalisten und Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen wurde am 17. Dezember Anklage wegen Hochverrats und Völkermord erhoben. „Die Vorwürfe sind absurd. Sie werden die Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen in dem Vielvölkerstaat nur weiter anheizen“, befürchtet Delius. Faire Gerichtsverfahren seien nicht zu erwarten, da die Unabhängigkeit der Justiz von der Regierung nicht anerkannt werde. Seit Jahren würden vor allem mutmaßliche Anhänger von Oromo-Organisationen aufgrund des Genozidvorwurfs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Wegen Genozids kann gemäß dem noch aus der kaiserlichen Zeit stammenden Strafgesetzbuch jeder verfolgt werden, dessen „Propaganda darauf abzielt, die Nation oder Teile Äthiopiens zu zerstören, und zum Tod von Personen führt“.

Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)

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