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medica mondiale : Fluchtursache: Sexualisierte Kriegsgewalt

medica logoKöln. – Millionen von Frauen und Mädchen erleben täglich sexualisierte Gewalt in den Kriegs- und Krisenregionen, aus denen Menschen nach Deutschland fliehen. Zum bundesweiten Tag des Flüchtlings am 30. September hat die Frauenrechtsorganisation medica mondiale die deutsche Bundesregierung aufgefordert, die Situation von Frauen und Mädchen in den Herkunftsländern, auf der Flucht und in Unterkünften ernst zu nehmen und zu handeln.

„Die Konzepte der Bundesregierung beschränken sich bislang darauf, die EU-Außengrenzen mithilfe sogenannter Migrationspartnerschaften abzuschotten“, kritisierte Monika Hauser, Gründerin von medica mondiale. „Partnerstaaten Deutschlands und der Europäischen Union sind dabei Länder wie der Sudan, Südsudan oder Mali, in denen sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen gezielt als Kriegswaffe und Vertreibungsstrategie eingesetzt wird. Eine Migrations- und Asylpolitik, die Fluchtursachen damit bekämpfen will, dass die von Krieg und Gewalt bedrohten Menschen an einer Flucht gehindert werden sollen, ist zynisch und naiv zugleich.“

Sexualisierte Gewalt muss als Fluchtursache anerkannt und gleichzeitig nachhaltig bekämpft werden, fordert die Organisation.  Insbesondere Soldaten staatlicher Armeen und Kämpfer der Opposition setzen Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen gezielt ein, um ihre Gegner zu terrorisieren und zu bezwingen, aber auch ganze Bevölkerungsgruppen zu vertreiben. Gerade letzteres macht klar: Sexualisierte Kriegsgewalt ist ein Fluchtgrund.

Medica Mondiale fordert auch besseren Schutz auf der Flucht und in den Unterkünften.  Insbesondere alleinreisende Frauen und solche mit Kindern sind auf der Flucht massiv von sexualisierter Gewalt betroffen. Nicht selten bezahlen sie mit ihrem Körper für die Überfahrt, werden zwangsverheiratet oder zur Prostitution gezwungen. Täter sind nicht nur Schlepper und andere Geflüchtete, sondern auch Polizisten, Grenzbeamte, UN-Soldaten oder ziviles Hilfspersonal. Deutschland muss anerkennen, dass Frauen und Mädchen grundsätzlich dem Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, auch in Unterkünften.

Es gilt, Angebote für Frauen und Mädchen in Unterkünften auf Landes- und Kommunalebene ausreichend zu finanzieren – auch durch Bundesmittel.
Geflüchtete Frauen und Mädchen müssen über ihre Rechte in Deutschland und Hilfsangebote bei Gewaltfällen informiert werden. Mehrsprachige Informationsflyer alleine, wie es sie in vielen Flüchtlingsunterkünften in Deutschland gibt, sind hierfür nicht ausreichend. Vielmehr müssen Frauen und Mädchen direkt angesprochen und angemessen beraten werden. Die Bundesregierung sollte daher gezielt Gruppenangebote für geflüchtete Frauen und Mädchen, aber auch für Männer und Jungen in Flüchtlingsunterkünften finanziell unterstützen.

Quelle: medicamondiale.org

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