
Eine solche Befragung und das Einholen der erforderlichen Zustimmung sei weder durch die brasilianische Regierung noch durch den Betreiber des Wasserkraftwerks eingeholt worden, so das Gericht nun in zweiter Instanz, nachdem zuvor die Bundesregierung und die Staudamm-Betreiberin gegen die gleich ausgefallene, erstinstanzliche Verurteilung Widerspruch eingelegt hatten.Das Gericht erklärte zudem die durch die Umweltbehörde Ibama erteilte Baugenehmigung für rechtswidrig und folgte darin der Staatsanwältin Eliana Torelly, die in ihrem Plädoyer in der Gerichtsverhandlung der zweiten Instanz erklärt hatte, dass das Wasserkraftwerk Teles Pires „die Verringerung der Fischarten, die Verseuchung des Flusswassers, Abholzung von Regenwald zur Folge gehabt und die natürlichen Ressourcen in Mitleidenschaft gezogen“ habe.
Das Urteil ist zwar nun rechtskräftig, gleichwohl kann es nicht vollstreckt werden. Das hängt mit der sogenannten Suspensão de segurança zusammen. Diese steht für den Verweis auf vermeintlich höherwertigem, nationalem Interesse. Die „Suspensão de segurança“ basiert auf einem Gesetz noch aus der Zeit der Militärdiktatur. Diese Rechtsnorm aus dem Jahre 1964 definiert, dass das Außerkraftsetzen eigentlich verfassungsrechtlich vorgesehener Prinzipien mit dem Verweis auf höherwertige nationale Interessen durch die Regierung durchgesetzt werden kann, schreibt amerika21. Dazu muss nur ein Mitglied des Obersten Gerichtshofs eine diesbezügliche Eingabe machen, so dass der Bau des betreffenden Projekts vorerst durch keine Gerichtsurteile behindert werden darf.Den Bau des umstrittenen Staudamms Pires hat die deutsche Münchener Rückversicherungsgesellschaft gegen Schäden rückversichert.
Quelle: amerika21.de




