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50 Jahre UN-Sozialpakt : Deutschland verwehrt noch immer Beschwerdeverfahren

forum menschenrechteBerlin. – Die deutsche Bundesregierung feiert dieses Jahr das 50-jährige Bestehen der beiden grundlegenden UN-Menschenrechtspakte: des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) sowie des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Doch die Kontrollmechanismen der Abkommen hat die Bundesregierung bis heute nicht vollständig akzeptiert.

All jenen Menschen, die sich in Deutschland in ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten des UN-Sozialpaktes verletzt sehen, bleibt daher eine Beschwerdemöglichkeit vor den Vereinten Nationen verwehrt.

Mit dem Hinweis auf Klärungs- und Prüfbedarf weigern sich die Bundesregierungen seit Jahren ein entsprechendes Zusatzprotokoll zu ratifizieren, das bereits 2008 verabschiedet wurde. Die angekündigte Ratifizierungsinitiative im federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist inzwischen in den Endlosschleifen der Prüfung versandet, kritisiert  das Forum Menschenrechte. Dabei hatte Ministerin Nahles 2014 noch angekündigt, eine konstruktive Prüfung der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Sozialpakt proaktiv voranzutreiben. Zu Oppositionszeiten hatte die SPD die Ratifikation noch selbst gefordert.

Statt eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik zu betreiben, werden Doppel-Standards akzeptiert, so das Forum Menschenrechte. Während die Bundesregierung außen- und entwicklungspolitisch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte einfordert und fördert, fürchte und verhindere sie Beschwerden gegen Verletzungen des UN-Sozialpaktes im eigenen Land. Auch im Ausland wird dies registriert: Bei dem allgemeinen Überprüfungsverfahren im UN-Menschenrechtsrat forderten bereits 2013 viele Staaten die Bundesregierung auf, das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zu ratifizieren.

Quelle: forum-menschenrechte.de

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