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Kolumbien: 581 Farc-Mitglieder und 72 Militärs aus der Haft entlassen

amerika 21Bogotá. – Im Zuge des Friedensprozesses sind 581 Mitglieder der Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (Farc) sowie 72 Angehörige der kolumbianischen Sicherheitskräfte vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Das hat das Lateinamerika-Portal amerika21 am Montag berichtet. Der kolumbianische Justizminister Enrique Gil Botero hat die Haftentlassungen in einem Interview mit einer Tageszeitung bestätigt.

Die Freilassungen fanden im Rahmen des Ende 2016 verabschiedeten Amnestiegesetzes und der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) statt, deren Grundlagen im Friedensvertrag zwischen der Regierung von Präsident Juan Manuel Santos und den Farc vereinbart wurden. Alle Betroffenen waren wegen Delikten im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt verurteilt worden. 231 der freigelassenen Guerilla-Mitglieder profitierten dabei von einer allgemeinen Amnestie für politische Delikte.

In Fällen von Menschenrechtsverletzungen wird keine Amnestie gewährt und es sind Freiheitseinschränkungen von fünf bis acht Jahren vorgesehen, so amerika21. Viele der Freigelassenen hätten diese Zeit jedoch bereits abgesessen und nun auf Bewährung und unter Auflagen die Gefängnisse verlassen können. Sie müssten sich in Zukunft nochmals vor einem Sondergericht für den Frieden verantworten.

Betroffene, welche die in der JEP vorgesehene Mindeststrafe noch nicht verbüßt haben, wurden in die Übergangszonen gebracht, in denen sich die Farc-Mitglieder zurzeit aufhalten, ihre Waffen abgeben und die Integration ins zivile Leben vorbereiten. Die Sondergerichtsbarkeit befindet sich jedoch noch in der Anfangsphase, so dass frühestens Ende des Jahres mit deren Beginn gerechnet werden kann.

Die nun freigelassenen Sicherheitskräfte waren ebenfalls wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt verurteilt worden, berichtete amerika21. Auch für sie seien Sonderregelungen getroffen worden, die es ihnen ermöglichen, auf Bewährung und unter Auflagen die Gefängnisse zu verlassen. Sie müssten sich gleichfalls noch vor einem Sondergericht verantworten.

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Quelle: www.amerika21.de 

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