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EU: Konfliktmineralien-Verordnung tritt in Kraft

euBerlin. – Fast vier Jahre nach der politischen Ankündigung durch den damaligen EU-Handelsminister Karel de Gucht tritt am Donnerstag die Konfliktmineralien-Regulierung der Europäischen Union (EU) in Kraft. Erstmals wird somit in Europa die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Rohstoffsektor gesetzlich verankert. Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen begrüßt die Verordnung, kritisiert jedoch, dass sie nur vier Rohstoffe betrifft, bei vielen Unternehmen nicht greift und die Berichterstattung erst ab 2021 verpflichtend ist.

Mit dem Inkrafttreten der Konfliktmineralien-Regulierung werden europäische Unternehmen verpflichtet, Verantwortung für ihre Rohstofflieferketten zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine Konfliktfinanzierung oder Menschenrechtsverletzungen unterbinden. „Nach langer und zäher Verhandlung der EU-Gesetzgeber soll die Verordnung nun gewährleisten, dass der Import von Rohstoffen in die EU keine Konflikte oder Menschenrechtsverletzungen finanziert“, erklärte Michael Reckordt, Koordinator des bundesweiten Netzwerks AK Rohstoffe. „Leider nimmt die Verordnung den Großteil der verarbeitenden Industrie, der diese Rohstoffe in beispielsweise in Autos, Laptops oder Küchengeräten nutzt, nicht in die Pflicht.“

„Diese Verordnung hat noch zu viele Schlupflöcher“, sagte Anna Backmann, Kampagnen-Referentin Rohstoffe der Christlichen Initiative Romero. „Sie greift zum Beispiel erst ab einer bestimmten Mindestmenge, bei Gold erst ab 100 Kilogramm. Das heißt, Rohstoffe im Wert von mehreren Millionen Euro können ohne genauere Prüfung in die EU gelangen.“

Unternehmen müssen laut der Verordnung aufgrund einer langwierigen Übergangsphase erst zum 1. Januar 2021 über ihre Sorgfaltspflicht berichten. „Bis zum Jahr 2021 dürfen sich Unternehmen aber nicht ausruhen“, forderte Bernd Bornhorst, Abteilungsleiter Politik und globale Zukunftsfragen bei Misereor. „Auch sollte die Bundesregierung in Kooperation mit der EU möglichst bald Begleitmaßnahmen für die betroffenen Regionen umsetzen.“

Lili Fuhr, Referentin für Internationale Umweltpolitik bei der Heinrich-Böll-Stiftung, kritisierte: „Die EU-Verordnung ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, greift aber in dieser Form eindeutig zu kurz: Sie betrifft nur vier Rohstoffe – konkret Zinn, Tantal, Wolfram und Gold. Unberücksichtigt bleiben zahlreiche Rohstoffe der Zukunft wie Lithium oder auch Kobalt, das beispielsweise zu großen Teilen in der politisch instabilen Demokratischen Republik Kongo abgebaut wird. Wenn der Gesetzgeber hier nicht nachbessert, läuft in solchen Fällen ein prinzipiell gutgemeinter Ansatz ins Leere.“

Quelle: Arbeitskreis Rohstoffe 

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