
Am Mittwoch waren in Marokko 25 masirische Demonstranten zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden, weil sie gegen Korruption, Machtmissbrauch und die Vernachlässigung ihrer Region protestiert hatten, so die GfbV. Sieben Demonstranten erhielten Bewährungs- und Geldstrafen. Müller hatte Marokko und anderen afrikanischen Staaten während des G20-Afrikagipfels Anfang dieser Woche wegen ihrer Anstrengungen, gegen Korruption vorzugehen und Menschenrechten Geltung zu verschaffen, 300 Millionen Euro zusätzliche Hilfe versprochen.
Die 32 verurteilten jungen Leute im Alter zwischen 18 und 25 Jahren stammen aus dem überwiegend von Masiren (Berbern) bewohnten Rif-Gebirge im Norden Marokkos. Die dicht bevölkerte Region in der Nähe der Mittelmeerküste wurde nach Angaben der GfbV lange vernachlässigt und gilt als besonders verarmt. Zehntausende Masiren demonstrierten dort im Frühjahr 2017 gegen Korruption und Marginalisierung sowie für mehr Entwicklung ihres Gebietes.
Ausgelöst wurden die Proteste durch den tragischen Tod des Fischhändlers Mouhcine Fikri am 28. Oktober 2016. Fikri wurde von einer Müllpresse zerquetscht, als er seine Fischware retten wollte, die Polizisten beschlagnahmt und in einen Müllwagen geworfen hatten. Aus dem Zwischenfall entstand die Protestbewegung „Hirak“. Sie mobilisierte zu der großen Demonstration im April/Mai 2017.
„Statt die Forderungen der demonstrierenden Masiren ernst zu nehmen, gehen Marokkos Behörden mit aller Härte gegen die Regierungskritiker vor“, sagte Delius. So seien 86 Personen bei Protesten am 26. Mai 2017 festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt worden. Ihrem Anführer Nasser Zefzafi drohe eine lange Haftstrafe. Ihm werde vorgeworfen, die Masiren aufgewiegelt und das Gebet eines Imams unterbrochen zu haben. Auch mit ausländischer Medien-Berichterstattung über die Protestbewegung tue sich Marokko schwer. So sei eine für vergangenen Freitag geplante Sendung des französischen Fernsehsenders France 24 in arabischer Sprache verboten worden, weil das Team angeblich über keine Drehgenehmigung verfügte.
Quelle: www.gfbv.de




