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EEED: WTO-Beschluss zur Gentechnik schadet Entwicklungsländern

eedGenf/Bonn (epo). – Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) ist besorgt über das Gentechnik-Urteil des Schiedsgerichts der Welthandelsorganisation WTO, in dem das EU-Moratorium zur Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel als Handelshemmnis gewertet wird. „Das Urteil bedroht gentechnikkritische Gesetzentwürfe von Entwicklungsländern“, kritisierte der Welternährungsbeauftragte des Evangelischen Entwicklungsdienstes, Rudolf Buntzel.

Das WTO-Schiedsgericht hatte eine vorläufige Entscheidung zur Klage der USA, Argentiniens und Kanadas gegen die Gentechnikpolitik der Europäischen Union gefällt. Danach soll das EU-Moratorium zur Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut und von Futter- und Lebensmitteln zwischen 1999 und 2004 ein Handelshemmnis dargestellt und gegen die Regeln der WTO verstoßen haben.

„Wir sind vor allem aus entwicklungspolitischen Gründen über das Urteil besorgt“, sagte Buntzel. „Die Europäische Union hat inzwischen Gesetze und Verfahren zur Zulassung gentechnischer Erzeugnisse erlassen. Aber die meisten Länder des Südens stehen noch ganz am Anfang ihres gesetzgeberischen Verfahrens.“

Nach den Erfahrungen des EED müssten besonders arme Länder genauer auf die Folgen dieser Risikotechnik schauen: Die Gesundheitsgefährdung von mangelernährten Menschen sei wesentlich höher und die Verschmutzung und Zerstörung des dortigen Genpools bedeute eine Bedrohung der Ernährungssicherheit. „Die Sicherheit von Gentechnik in Entwicklungsländern ist durch die Zulassungsverfahren der Industrieländer nicht hinreichend abgedeckt“, so Gentechnikexperte Buntzel.

Das WTO-Urteil, das erst im April offiziell verkündet werden soll, unterhöhlt nach Auffassung des EED auch die völkerrechtlich verbindliche Konvention zur Biologischen Sicherheit. Das sogenannte Cartagena-Protokoll ist das einzige internationale Vertragswerk zur Zulassung von Gentechnik im Agrar- und Ernährungsbereich. Dieses Vertragswerk gestattet es den 131 Mitgliedsländern, eigene Risikoeinschätzungen vorzunehmen, solange diese sich von wissenschaftlichen Methoden leiten lassen. Hierdurch könnten Gefahren für Umwelt und Bevölkerung vermieden werden, so der EED. Das WTO-Vertragswerk sehe ein solches Vorsorgeprinzip nicht vor.

Der EED befürchtet durch die Entscheidung der WTO eine massive Beeinflussung der weiteren Verhandlungen zur Konvention über Biologische Sicherheit, die im März in Curitiba/Brasilien stattfinden. Dort werde es um internationale Regelungen zur Kennzeichnung von Gentechnikprodukten im Agrarhandel und um Haftungsfragen gehen.

„Die Entscheidung der WTO lässt befürchten, dass durch den internationalen Handel nicht deklarierte Gentechnikerzeugnisse ins Land kommen. Dies geht auf Kosten von Menschen und Umwelt in Entwicklungsländern und führt zu einer schleichenden genetischen Verschmutzung“, so Rudolf Buntzel.

EED

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