
Die lĂ€ndliche Bevölkerung in den LĂ€ndern des globalen SĂŒdens ist extrem abhĂ€ngig von einer intakten Umwelt und verlĂ€sslichen WetterverhĂ€ltnissen. Beides wird durch den Klimawandel bedroht. KleinbĂ€uerinnen in EntwicklungslĂ€ndern bauen 45 bis 80 Prozent der Nahrungsmittel an und leiden daher besonders unter den Folgen des Klimawandels fĂŒr die Landwirtschaft. DarĂŒber hinaus sind gemÀà dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) 80 Prozent der Menschen, die aufgrund des Klimawandels umsiedeln mĂŒssen, Frauen.
„Der Klimawandel verstĂ€rkt bestehende Mehrfachdiskriminierungen“, erklĂ€rte Gertrud Falk, Klimareferentin von FIAN Deutschland. „Frauen bauen in der Regel die Nahrungsmittel fĂŒr die Versorgung ihrer Familien an. Wenn die Ernten zurĂŒckkgehen, stehen vor allem sie unter Druck, dies durch Mehrarbeit und Verzicht auszugleichen.“
Laut Weltklimarat hat der Klimawandel vor allem in den LĂ€ndern um den Ăquator verheerende Folgen fĂŒr die Landwirtschaft. Böden erodieren durch DĂŒrren und Starkregen. Regenzeiten sind nicht mehr verlĂ€sslich. In Honduras ist diese Entwicklung beispielhaft sichtbar. So beklagt Dulio Medina, Direktor des honduranischen Verbands der Produzenten von Grundnahrungsmitteln (Prograno), dass in den letzten drei Jahren nur jeweils 450.000 Tonnen Mais geerntet wurden, wĂ€hrend in guten Erntejahren 1,1 Millionen Tonnen eingefahren werden konnten. Die Mitglieder des Frauenverbands der ethnischen Gruppe Garifuna, Nachfahren westafrikanischer Sklaven, sind besonders stark von DĂŒrren, Pestiziden von Ălpalmplantagen und Landvertreibungen betroffen. Kokospalmen und Fisch, Grundlagen ihrer ErnĂ€hrung, schwinden. Viele Frauen sehen sich daher genötigt, in StĂ€dte oder NachbarlĂ€nder zu ziehen.
„Menschen- und Gleichstellungsrechte fehlen in den internationalen KlimavertrĂ€gen“, kritisierte Falk. „Zwar sind Staaten verpflichtet, Menschen- und Frauenrechte in allen Politikfelder zu achten, zu schĂŒtzen und zu gewĂ€hrleisten. Doch weil sie bisher nicht explizit in die KlimavertrĂ€ge aufgenommen wurden, stellen sie keine Kriterien fĂŒr Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie deren Finanzierung dar. In der Folge kommt es leider auch beim Klimaschutz oft zu Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel durch Landvertreibungen fĂŒr Staudamm- und Waldprojekte.“
Frauen sind bisher auch bei den internationalen Klimaverhandlungen unterreprĂ€sentiert, so FIAN. Zwar habe der Anteil von Frauen in den Delegationen der Staaten im Laufe der Jahre zugenommen, aber nie ĂŒber 40 Prozent gelegen. Der Anteil der Delegationen, die von Frauen geleitet wurden, habe bisher 25 Prozent nicht ĂŒberschritten.
Die Staatengemeinschaft hat im November 2017 auf diese durchgĂ€ngigen Diskriminierungen von Frauen in der Klimapolitik reagiert und eine Gender-Aktionsplan zur Klimarahmenkonvention beschlossen. „Dieser Gender-Aktionsplan veweist in seiner PrĂ€ambel auf die menschenrechtlichen Pflichten der Staaten. Ein erster wichtiger Schritt“, bewertete Falk den Beschluss. „Er ist allerdings sehr allgemein gehalten und muss nun von den Staaten mit konkreten MaĂnahmen zu StĂ€rkung der Rechte von Frauen in der Klimapoltik umgesetzt werden, auch von der deutschen Regierung.“
Quelle: www.fian.de




