
Das dreiköpfige Richtergremium kam einstimmig zu dem Schluss, die Ermittlungen seien weder „schnell, effektiv, unabhängig noch unbefangen“, sondern auf eine irreguläre Weise durchgeführt worden. Das Kollegialgericht geht genauso wie internationale Instanzen davon aus, dass Zeugenaussagen teilweise unter Folter zustande kamen. Dies war der Ursprung des Verfahrens im Bundesstaat Tamaulipas. Mehrere der Verhafteten und von der PGR als Mitverantwortliche des Verbrechens gegen die Studenten präsentierte Personen hatten vor Gericht geklagt, weil sie nach eigenen Angaben im Zuge der Vernehmungen gefoltert wurden.
Die Richter sahen die Vorwürfe als hinreichend belegt an, gingen aber in ihrem Urteil weit über den Folteraspekt hinaus. Sie fordern ein neues Aufrollen des Verfahrens sowie die Einrichtung einer Untersuchungskommission für Wahrheit und Gerechtigkeit, da es in Mexiko keine unabhängige Staatsanwaltschaft gebe. Der „Wahrheitskommission“ sollen Vertreter der Opfer, der Nationalen Menschenrechtskommission sowie der Ermittlungsbehörden angehören, so amerika21.
Quelle: www.amerika21.de




