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Bundeshaushalt 2018: NGOs wollen Fahrplan zur Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels

07 prozent Berlin. – Am Freitag verabschiedet der Bundesrat den Bundeshaushalt für 2018. Vor dieser Entscheidung debattiert der Deutsche Bundestag am Mittwoch Nachmittag ein letztes Mal über die diesjährigen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit. Ein NGO-Bündnis fordert von den Regierungsparteien, ihr Versprechen einzuhalten, 0,7 Prozent der nationalen Wirtschaftsleistung für dieses Politikfeld aufzuwenden. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat dieses Ziel in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag noch einmal bekräftigt.

Kurz vor der Verabschiedung des diesjährigen Haushalts und der Vorlage des Haushaltsentwurfs 2019 appellierten die Entwicklungsorganisationen ONE, Global Citizen, Deutsche Stiftung Weltbevölkerung, die Freunde des Globalen Fonds Europa, Oxfam, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland und World Vision Deutschland gemeinsam an die Mitglieder des Bundestages, sich dafür stark zu machen, dass Deutschland seine entwicklungspolitischen Versprechen einhält. Deutschland hatte sich bereits vor einem knappen halben Jahrhundert verpflichtet, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) in Entwicklungszusammenarbeit zu investieren. Man spricht hierbei von der sogenannten ODA-Quote (Official Development Assistance). Dieses Ziel wurde von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag verankert.

Um extreme Armut zu bekämpfen und die nachhaltigen Entwicklungsziele bis 2030 zu erreichen, zu denen Deutschland sich verpflichtet hat, fordern die Entwicklungsorganisationen die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, sich für die folgenden sechs Punkte einzusetzen:

  1. Einen verbindlichen Aufwuchsplan zu präsentieren, wie das 0,7-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2020 erreicht werden kann.
  2. Die Einnahmen aus der geplanten Finanztransaktionssteuer in Entwicklungszusammenarbeit zu investieren.
  3. Die Unterstützung der ärmsten Länder (Least Developed Countries, LDCs), wie international vereinbart, auf mindestens 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu steigern und Entwicklungsgelder dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
  4. Die Armutsbekämpfung vor Ort in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit zu stellen.
  5. Für eine wirksamere Entwicklungszusammenarbeit verstärkt in multilaterale Initiativen zu investieren.
  6. Frauen und Mädchen in allen Sektoren der Entwicklungszusammenarbeit stärker zu unterstützen.

Nachdem die Bundesregierung das 0,7-Prozent-Ziel 2016 unter Anrechnung der Kosten für Geflüchtete im Inland zum ersten und einzigen Mal erreicht hat, entfernt sie sich immer weiter von dieser Zielmarke. 2017 sank die ODA-Quote auf 0,66 Prozent und in diesem Jahr auf schätzungsweise 0,58 Prozent. Im Koalitionsvertrag wurde explizit festgehalten, dass ein Absinken der ODA-Quote bereits 2018 verhindert werden müsse. Doch nach der derzeitigen Finanzplanung von Finanzminister Olaf Scholz setzt sich der Trend in den kommenden Jahren fort. Dies wäre ein klarer Bruch mit den Zielen, die im Koalitionsvertrag festgehalten wurden, so die NGOs.

Das NGO-Bündnis warnt zudem davor, innenpolitische Diskussionen wie die aktuelle Asyldebatte zu nutzen, um mit Entwicklungsgeldern Migrationspolitik zu betreiben. Entwicklungszusammenarbeit sollte in erster Linie auf den Bedarfen der Menschen in den Partnerländern basieren und auf langfristige Lösungen ausgerichtet sein. Deutschland hatte sich 2015 verpflichtet, wesentlich zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen bis 2030 beizutragen. Dazu zählen insbesondere die Beseitigung extremer Armut und Hunger, die weltweite Stärkung von Mädchen und Frauen, der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Menschen auf der Welt sowie die Eindämmung der Klimaerwärmung. 

Quelle: www.one.org 

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