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MCC-Studie: Mindestpreis im EU-Emissionshandel notwendig

mccBerlin. – Wenn im Dezember die neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen startet, steht das Thema Klimaschutz erklärtermaßen weit oben auf der Agenda. Etwa die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen werden seit 2005 durch den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) begrenzt – und der lange Zeit extrem niedrige Preis für die Emissionsrechte bewegt sich seit 2018 auf deutlich höheren Niveau. Dennoch braucht das EU-ETS, wenn es wirksame Anreize für Investitionen in CO2-freie Technologien setzen soll, möglichst schnell einen Mindestpreis. Das zeigt eine neue Studie unter Mitwirkung des Berliner Klimaforschungsinstituts MCC (Mercator Institute on Global Commons and Climate Change).

Das Autorenteam aus fünf Ländern hat die wissenschaftliche Literatur zur Wirkungsweise von Emissionshandelssystemen ausgewertet und das Thema zudem in verschiedenen Workshops mit Fachleuten aus Wissenschaft, Politik, Industrie und Umweltverbänden diskutiert. Laut der Studie gibt es Anzeichen dafür, dass der aktuelle Preis von 25 bis 30 Euro je Tonne CO2 womöglich bloß eine Spekulationsblase ist. Der Preis könne dementsprechend rasch wieder einbrechen – etwa wenn einzelne Regierungen zusätzliche Maßnahmen beschließen, die den CO2-Ausstoß und damit die Nachfrage nach Emissionsrechten reduzieren.

„Wir zeigen, dass die bisherigen Reformen und insbesondere das Instrument der Marktstabilitätsreserve nicht ausreichen, um den europäischen Emissionshandel wirklich effektiv zu machen“, erklärte MCC-Direktor Ottmar Edenhofer, einer der Autoren der Studie. „So wie das Instrument bisher konstruiert ist, kann zum Beispiel der deutsche Kohleausstieg die absurde Folge haben, dass er die CO2-Emissionen im europäischen Maßstab nicht sinken, sondern steigern lässt.“

Die Studie setzt sich systematisch mit den möglichen Einwänden gegen einen Mindestpreis auseinander – und liefert der neuen EU-Kommission vier Argumente zum Handeln. Erstens können die Zertifikatspreise auch nach Einführung der Marktstabilitätsreserve wieder deutlich fallen, der Mechanismus kann Preiserwartungen nicht zuverlässig stabilisieren. Zweitens ist auch laut nach dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung ein hybrides Instrument aus Mengensteuerung und Preisuntergrenze der reinen Mengensteuerung überlegen. Drittens gilt für einen Mindestpreis im Emissionshandel nicht, wie mitunter behauptet, das für Steuerfragen gültige Prinzip der Einstimmigkeit im EU-Rat. Und viertens wäre selbst der Einstieg mit einer Untergrenze unterhalb des aktuellen Marktniveaus ein wichtiges Signal für Investitionsentscheidungen.

„Die nächste Gelegenheit zum Handeln ist die 2021 anstehende Überprüfung der Marktstabilitätsreserve“, so Edenhofer. „Nach Frankreich, den Niederlanden, Schweden, Portugal und Spanien hat sich zuletzt auch Deutschland für eine entsprechende Reform ausgesprochen. Es ist wichtig, dass Brüssel dieses Thema jetzt aufgreift.“

Quelle: www.mcc-berlin.net 

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