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Studie zeigt Handlungsbedarf: Bundesregierung muss Lieferkettengesetz auf den Weg bringen

germanwatch 150Berlin. – Die internationale Menschenrechtsorganisation Business & Human Rights Resource Centre und die Zürcher Hochschule (ZHAW School of Management and Law) zeigen in einer veröffentlichen Studie, dass die 20 umsatzstärksten deutschen Unternehmen bei der Achtung der Menschenrechte noch großen Nachholbedarf haben. Demnach erfüllt keines der Unternehmen alle untersuchten Menschenrechtsstandards aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch fordert von der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz dazu und hat dafür gemeinsam mit vielen anderen Organisationen die „Initiative Lieferkettengesetz“ angestoßen.

„Diese Studie zeigt einmal mehr, dass eine freiwillige Erwartung keinen ausreichenden Handlungsdruck bei den Unternehmen erzeugt“, erklärte Cornelia Heydenreich, Teamleiterin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. „Wenn selbst die größten deutschen Unternehmen den grundlegenden Menschenrechtsanforderungen nicht ausreichend nachkommen, müssen sie per Gesetz dazu angehalten werden. Diese Studie legt den Schluss nahe, dass auch das umstrittene Monitoring im Rahmen des Nationalen Aktionsplans kaum ein anderes Ergebnis produzieren wird. Deshalb sollte die Bundesregierung nicht länger zögern und zügig an einem Lieferkettengesetz arbeiten. Das Gesetz muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.“

Insbesondere wenn es darum ging, die Perspektive der Betroffenen einzubeziehen und im Schadensfall Wiedergutmachung zu leisten, schnitten die Unternehmen in der Untersuchung besonders schlecht ab. „Deshalb muss ein Gesetz dafür sorgen, dass Unternehmen Menschenrechtsverletzungen vermeiden und ansonsten Betroffene im Schadensfall Wiedergutmachung einfordern können“, sagte Heydenreich.

=> Studie „Achtung der Menschenrechte

Quelle: www.germanwatch.org 

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