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Deutsche Wirtschaft: Ethikverband hält Lieferkettengesetz für unmoralisch

Berlin. – Der Ethikverband der deutschen Wirtschaft (EVW) hat gefordert, die Bundesregierung solle ihre Pläne für ein Lieferkettengesetz aufgeben. „Mit diesem Gesetz tragen wir am anderen Ende der Welt zu Ausgrenzung, Ungerechtigkeit und Armut bei“, sagte die Präsidentin des Verbandes, Irina Kummert. Ein solches Gesetz sei wirkungslos und unmoralisch und zeuge lediglich von einem überheblichen „Moralimperialismus“ westlicher „Gutmenschen“.

Mit einem deutschen Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, „Standards unserer wohlhabenden westlichen Gesellschaft nicht nur in Deutschland und in Europa, sondern unterschiedslos in allen mehr oder weniger entwickelten Ländern der Welt einheitlich in ihren Lieferketten bis zum letzten Glied zu beachten“, erklärte der Ethikverband der Deutschen Wirtschaft. Die Befürworter des Lieferkettengesetzes befassten sich jedoch zu wenig damit, „welche Konsequenzen die Durchsetzung ihrer Moralvorstellungen beispielsweise für eine Frau hat, die in prekären Verhältnissen etwa in einem Land wie Äthiopien ihre Kinder ernähren muss“. Seriöse Studien etwa des Zentrums für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit (CCRS) der Universität Zürich, belegten, „dass eine Bekleidungsfabrik dort vielfach die einzige Möglichkeit, insbesondere für Frauen ist, Geld zu verdienen und selbstbestimmt zu leben“.

Das Lieferkettengesetz sei darüber hinaus „ungeeignet, bessere Lebensverhältnisse am Ende der Lieferkette zu erreichen“. Der deutsche Staat solle deutsche Unternehmen sanktionieren, „die es versäumen, in ihrer Lieferkette in einem fremden Land die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren.“ Damit werde ignoriert, „dass andere Kulturkreise andere Auffassungen über Menschenrechte und wir nicht das Recht haben, unsere Vorstellung davon was das Gute sei, anderen Kulturkreisen vorzugeben“.

„Es macht wenig Sinn, dass deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, in China oder Brasilien die Gewährleistung von Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren, wenn sie sie nicht durchsetzen können“, kritisierte der Ethikverband. „Aus der geforderten Kontrolle würde nur eine Berichtspflicht zur Beschreibung unwürdiger Zustände – verbunden mit Schadensersatzansprüchen, einklagbar in Deutschland, wenn die Kontrollberichte nicht geschrieben werden.“

Die deutschen Unternehmen seien gefordert und verpflichtet, mit Augenmaß für die konkreten Umstände des Betriebes und des Landes das ihnen Mögliche zu tun, um menschenwürdige Arbeit zu gewährleisten. „Ein Lieferkettengesetz dient allein den Gutmenschen zur Beruhigung und zementiert einen überheblichen Moralimperialismus“, sagte Kummert. Erste Erfahrungen aus Ländern, die schon unter einem Lieferkettengesetz leben, zeugten von dessen Wirkungslosigkeit. Deutlich nachhaltiger sei der Druck der Öffentlichkeit. Der Modehersteller Boohoo im Vereinigten Königreich habe dies gerade erfahren. „Deshalb sollte die Bundesregierung statt durch ein Lieferkettengesetz durch noch bessere Öffentlichkeitsarbeit überzeugen“, erklärte der Verband.

Quelle: www.ethikverband.de 

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