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UN-Abkommen: Globale Regeln zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt

gpf 300Berlin. – Im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ist ein neuer Entwurf für ein internationales Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Treaty) vorgelegt worden – knapp vier Wochen nach der Ankündigung eines deutschen Lieferkettengesetzes durch Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller. Das UN-Abkommen würde bei erfolgreicher Ratifizierung Staaten weltweit verpflichten, ihre international tätigen Unternehmen zu regulieren und sie dafür haftbar machen, weltweit Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Global Policy Forum, Mitgliedsorganisationen der „Treaty Alliance Deutschland“, fordern, dass die deutsche Bundesregierung sich eindeutig zu dem Entwurf positioniert und sich aktiv an den anstehenden Verhandlungen beteiligt. Das internationale Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte wird vom 26. bis 30. Oktober 2020 in Genf in mittlerweile sechster Runde verhandelt.

„Die jahrelange Ausrede der Bundesregierung, sich nur an dem Prozess zu beteiligen, wenn in Deutschland gesetzliche Maßnahmen notwendig werden, gilt mit dem Beschluss für ein deutsches Lieferkettengesetz nicht mehr. Es geht nun darum, auf allen Ebenen voranzuschreiten – in Deutschland, auf EU-Ebene aber auch weltweit“, sagte Karolin Seitz, Koordinatorin der Treaty Alliance Deutschland und Leiterin des Programmbereichs Wirtschaft und Menschenrechte des Global Policy Forums.

„Ein UN-Abkommen würde weltweit gleiche Standards für die Pflichten von transnationalen Unternehmen mit Blick auf Menschenrechte und Umweltstandards setzen“, betonte Lia Polotzek, Leiterin Wirtschaft und Finanzen beim BUND. „Nachdem es seit vier Wochen grünes Licht für ein deutsches Lieferkettengesetz gibt, muss die Verweigerungshaltung der Bundesregierung bei den internationalen Verhandlungen beendet werden. Deutschland muss unbedingt mit an den Verhandlungstisch. Die Bundesregierung wird sonst die Chance verpassen, wichtige Akzente in dem Abkommen zu setzen, die zu einem hohen Standard weltweit führen können. Ein UN-Abkommen würde die Prozesse auf nationaler und europäischer Ebene ergänzen und wichtige Rechtslücken schließen.“

Bereits im Juni 2014 hatte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe das Mandat zur Aushandlung eines völkerrechtlichen Abkommens mit Blick auf die Aktivitäten von Unternehmen erteilt. Die deutsche Bundesregierung hat sich jedoch nach mehr als fünf Jahren noch immer nicht inhaltlich dazu positioniert. Einzelne EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Spanien und Belgien haben sich bereits aktiv an den Verhandlungen beteiligt.

Quelle: www.globalpolicy.org 

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