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Lieferkettengesetz: Ein Schritt in die richtige Richtung

Berlin. – Die am Freitag von der Bundesregierung bekanntgegebene Einigung auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz ist nach Auffassung der „Initiative Lieferkettengesetz“ ein „Schritt in die richtige Richtung“. „‚Made in Germany‘ darf nicht länger für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze in den Lieferketten deutscher Unternehmen stehen. Ein Anfang hierfür ist jetzt gemacht“, sagte Johanna Kusch, die Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses.

Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen, betonte Kusch. Doch offenbar seien der CDU „ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt“. Nur so sei zu erklären, „dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf.“

Umso wichtiger sei es, dass in Zukunft eine Behörde prüfen wird, ob sich Unternehmen an ihre Sorgfaltspflichten halten, so die Initiative Lieferkettengesetz. Verstößt ein Unternehmen gegen seine Pflichten, kann die Behörde Bußgelder verhängen und das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen.

Das Bündnis forderte die Bundestagsabgeordneten dazu auf sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz müsse auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken.

Brot für die Welt hält es für bedauerlich, „dass man sich nicht auf Haftungsregelungen einigen konnte“. Zwar solle eine Behörde Verstöße ahnden und Bußgelder verhängen können, „aber Geschädigte in Bangladesch, Peru oder Ghana erhalten damit nicht die Chance, von deutschen Gerichten eine Entschädigung zugesprochen zu bekommen. Auch ist bedauerlich, dass nicht, wie ursprünglich vorgesehen, Betriebe ab 500 Beschäftigten unter die Lupe genommen werden, sondern dass die Grenze willkürlich auf 3000 hinaufgesetzt worden ist“.

„Wir sind ein gutes Stück weiter gekommen auf dem Weg für eine zukunftsfähige und gerechtere Wirtschaftsweise, die den Menschen dient und nicht ausbeutet“, erklärte MISEREOR-Hauptgeschäftsführer Pirmin Spiegel. „Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesregierung jetzt ein wichtiges Zeichen: Gerade inmitten der Pandemie dürfen die Rechte von Menschen im globalen Süden nicht vergessen werden, die entlang der Lieferketten auch von der aktuellen Wirtschaftskrise am härtesten betroffen sind.“ Die Bundestagsabgeordneten forderte der MISEREOR-Chef auf, bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen für eine zivilrechtliche Haftungsregel, für eine vollumfängliche Sorgfaltspflicht auch gegenüber mittelbaren Zulieferern sowie für eine stärkere Berücksichtigung von Umweltstandards einzutreten.

Quelle: www.lieferkettengesetz.de 

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