
„Um die Völkermord-Verbrechen des deutschen Kaiserreiches im heutigen Namibia aufzuarbeiten, muss die deutsche Bundesregierung nun auch auf diejenigen Verbände der Herero und Nama zugehen, die sich von den Verhandlungen zwischen Namibia und Deutschland auf Regierungsebene ausgeschlossen fühlten“, so Schedler. „Nur dann kann es zu einer wahren Aussöhnung kommen.“
Unter anderem waren Herero- und Nama-Vertretende, die infolge des Völkermordes in der Diaspora in Botswana, Südafrika oder auch in Deutschland leben, von den Verhandlungen ausgeschlossen. „Wenn der Bundespräsident wie angekündigt um Vergebung bittet, muss er auch diese Diaspora-Gruppen einbeziehen“, so Schedler. Auch die Verbrechen des deutschen Kaiserreiches im heutigen Kamerun, Togo, Tansania, im chinesischen Qingdao und auf Pazifikinseln warteten noch auf umfassende Aufarbeitung.
Im Januar 1989 hatte sich der Deutsche Bundestag erstmals zur „besonderen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für Namibia und alle seine Bürger“ bekannt. Damals liefen die Verhandlungen zur namibischen Unabhängigkeit, deutsche Politiker sprachen sich insbesondere für eine enge Partnerschaft im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aus.
Im Jahr 2003 hatte die GfbV den damaligen Außenminister Joschka Fischer (Grüne) und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, sich für den Genozid zu entschuldigen und zur andauernden Verantwortung Deutschlands für die Hinterbliebenen zu bekennen. Lediglich zwei Abgeordnete hatten den damaligen Appell unterzeichnet. Im Jahr 2004 gestand die SPD-Politikerin und damalige Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul anlässlich des 100. Jahrestags der Aufstände die Schuld der Deutschen ein und versprach die Einrichtung einer sogenannten „Sonderinitiative“.
Quelle: www.gfbv.de




