
Die „Consulta Popular“ kann vom Präsidenten einberufen werden, von einem Drittel einer der beiden Parlamentskammern oder durch die Unterschrift von mindestens zwei Prozent der Wählerschaft. Dies entspricht fast zwei Millionen Personen. Die Abstimmung vom vergangenen Wochenende kam zustande, nachdem im Oktober 2020 mehr als 2,5 Millionen Wähler das Anliegen unterstützten. Auch Präsident Andrés Manuel López Obrador (Amlo) reichte eine ähnlich lautende Anfrage ein.
Das Abstimmungsergebnis vom vergangenen Sonntag ist zwar überdeutlich, die Konsequenzen sind es jedoch keineswegs. 97,7 Prozent stimmten für die Verfolgung der Staatsverbrechen der Vergangenheit, dagegen waren nur 1,5 Prozent. Es äußerten sich jedoch nur 6.663.208 Stimmberechtigte, was lediglich sieben Prozent der Wählerschaft entspricht. Das Resultat einer Befragung sei jedoch gemäß Verfassung nur bindend, wenn mindestens 40 Prozent der Wahlberechtigten auch an die Urnen gehen und abstimmt, so amerika21.
Quelle: www.amerika21.de




