
Künftig dürfen nur diejenigen Ländereien als Schutzgebiete ausgewiesen werden, die zum Zeitpunkt der Verkündung der brasilianischen Verfassung 1988 von Indigenen bewohnt wurden. Die Ureinwohnervereinigung Apib erklärte, sie habe das brasilianische oberste Gericht angerufen, es müsse das Gesetz als verfassungswidrig erklären. Die Ländereien stünden den Indigenen zu, denn sie seien zum damaligen Zeitpunkt von der Militärregierung von ihrem Land vertrieben worden, berichtet ZEIT ONLINE.




