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Westsahara: Letzte Kolonie der Welt seit 1884 durchgängig besetzt

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Göttingen. – Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert erneut am Tag der Westsahara (27. Februar), dem sahraouischen Volk endlich das ihm seit Jahrzehnten zustehende Referendum über die Unabhängigkeit der Westsahara zu ermöglichen.

„Der 27. Februar sollte eigentlich ein Freudentag für das sahraouische Volk werden. Denn an diesem Tag im Jahr 1975 zogen die spanischen Kolonialtruppen ab, und die Sahraouis sollten endlich selbstbestimmt leben können“, erinnerte Hanno Schedler, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Doch diesen Traum machte das Königreich Marokko direkt zunichte. Die Westsahara ist darum als letzte Kolonie der Welt seit 1884 ununterbrochen besetzt.“

Das Königreich Marokko bemühe sich weiterhin, die völkerrechtswidrige Besatzung zu normalisieren. Erst im Januar wurde Marokkos Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf zum Vorsitzenden des dort ansässigen UN-Menschenrechtsrates gewählt – obwohl sich das Königreich weigere den Empfehlungen des Gremiums zu folgen, beklagt GfbV.

„Marokko hat sich nach dem letzten Staatenüberprüfungsverfahren konsequent dem Großteil der verbindlichen Empfehlungen des Menschenrechtsrates widersetzt, die die menschenrechtliche Lage in der Westsahara betrafen“, kritisierte Schedler. „Anstatt unmissverständlich das Referendum zu fordern, das den Sahraouis laut UN-Resolution 1514 zur Selbstbestimmung der Völker zusteht, belohnt der Menschenrechtsrat die Besatzer mit dem Vorsitz des Gremiums und macht damit einen Bock zum Gärtner.“

Auch der Schutz von Menschenrechtsverteidigenden in Marokko und der Westsahara wird seit langem kritisiert. Seit 2010 befinden sich beispielsweise 18 Teilnehmende des sogenannten „Gdeim Izik“ Protestcamps in marokkanischer Haft, nachdem Sicherheitskräfte das Camp gestürmt hatten. Die UN-Expertengruppe hatte erst im Oktober 2023 die Freilassung der willkürlich Verhafteten angemahnt. Außerdem forderten die UN-Experten medizinische Untersuchungen sowie eine Entschädigung für die Inhaftierten. Marokko hat keine dieser Forderungen umgesetzt.

Quelle: www.gfbv.de

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