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Kirchliche Hilfswerke wollen auf genmanipulierte Nahrungsmittelhilfe weitgehend verzichten

ACTStuttgart (epo). – International tätige protestantische Hilfswerke wollen auf genmanipuliertes Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe weitgehend verzichten. Darauf hat sich die internationale Allianz protestantischer Kirchen und kirchlicher Hilfswerke ACT (Action by Churches Together) jetzt verpflichtet. Der Vorstand des Verbundes, dem die Diakonie Katastrophenhilfe angehört, verabschiedete acht Richtlinien für die Arbeit vor Ort.

„Der Einsatz von genetisch veränderten Organismen in der Nahrungsmittelhilfe löst immer wieder kontroverse Debatten aus“, erklärte Cornelia Füllkrug-Weitzel, Direktorin der Diakonie Katastrophenhilfe und Mitglied des ACT-Vorstandes, am Montag in Stuttgart. „Wir müssen in ethisch verantwortlicher Weise mit diesem Dilemma umgehen. Die Ablehnung genetisch modifizierter Nahrungsmittel kann im Extremfall eine Hungerkrise verschlimmern. Zugleich kann die schlichte Akzeptanz solcher Nahrungsmittel langfristig Anbautechniken verändern, die Vielfalt lokaler Getreidearten zerstören und ungewollt genmanipuliertem Saatgut weltweit zum Durchbruch verhelfen.“

Die nun verabschiedeten Richtlinien, die für alle ACT-Mitglieder bindend sind, geben einen klaren Rahmen für den Umgang mit genetisch veränderten Organismen vor. Dazu zählt nach Angaben der Diakonie Katastrophenhilfe etwa die Verpflichtung, selbst keine genetisch veränderten Nahrungsmittel einzukaufen, auch nicht, wenn sie von lokalen Märkten stammen. Die Verteilung von gespendetem, gentechnisch verändertem Getreide dürfe nur der letzte Ausweg sein, um eine Hungerkatastrophe abzuwenden. Gentechnisch verändertes Getreide dürfe nicht in ganzen Körnern verteilt werden. Es müsse gemahlen werden, um seine Nutzung als Saatgut und damit die Verbreitung genmanipulierter Pflanzen als Nebeneffekt humanitärer Hilfe zu verhindern.

„Für die Kirchen im Süden und die kirchlichen Hilfsorganisationen im Norden wäre dieser Effekt, der vielen Empfängern nicht bewusst ist, unerwünscht. Für Hersteller und Vertreiber hingegen könnte dies hingegen durchaus ein gewünschter Nebeneffekt humanitärer Hilfe sein,“ sagte Cornelia Füllkrug-Weitzel. „Nach dem Willen von ACT muss deshalb die Informations- und Aufklärungspflicht über die Genmanipulation mit der Verteilung solcher Lebensmittelspenden – etwa durch Geberstaaten aus dem Norden – einhergehen. Die Empfängerländer müssen das Recht haben, solche Hilfe gegebenenfalls auch abzulehnen.“

http://www.act-intl.org/
http://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/

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