
„Der Schutz von Menschenrechten in Lieferketten braucht Berichte – so bürokratisch das auch klingt. Die Berichtspflicht nach dem Lieferkettengesetz überfordert die Unternehmen nicht, sondern befähigt Betroffene und Zivilgesellschaft, sich effektiv für den Schutz von Menschenrechten in Lieferketten einzusetzen. Daran darf die Bundesregierung nicht sägen. Erst recht nicht mit der Kettensäge.“, erklärte Anne Neumann, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA. Stattdessen müsse mehr auf Transparenz und Klarheit geachtet werden. Aus den vorliegenden Berichten von adidas, Kik, NKD, Otto, Zalando, Witt und Takko gehe nicht deutlich hervor, welche entdeckten Menschenrechtsrisiken für welchen Teil der Lieferkette gelten und über welche Produkte die Unternehmen berichten.
„In den Berichten machen die Unternehmen teilweise sehr allgemeine Angaben. Damit das Gesetz besser wirkt, muss die Kontrollbehörde BAFA mehr Details abfragen. Besonders, wenn Menschenrechtsverletzungen bereits bekannt sind, muss das Unternehmen auch für Einzelfälle darüber berichten, wie die Betroffenen Wiedergutmachung erhalten “, forderte Lavinia Muth für die Kampagne für Saubere Kleidung.
Besonders großen Nachholbedarf sehen INKOTA und die Kampagne für Saubere Kleidung bei der Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen. Kein einziges der Unternehmen berichtet transparent darüber, welche Wiedergutmachungen es bei Menschenrechtsverletzungen geleistet hat und wie zufrieden die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer mit der geleisteten Abhilfe waren. Hier müsse der für die Unternehmen bereitgestellte Berichtsfragebogen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachgebessert werden.
Hintergrund
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Es verpflichtet Unternehmen, die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten sicherzustellen. Es umfasst Maßnahmen zur Risikobewertung, Prävention und Abhilfe bei Menschenrechts- und Umweltverletzungen.
Analyse 2 Jahre Lieferkettengesetz: Wirkungen in den Lieferketten für Kleidung und Schuhe
Inkota Pressestelle: www.inkota.de




