
Der Abschluss der vierjährigen Verhandlungen sei ein großer Erfolg für den Schutz der Rechte und der Würde der weltweit rund 600 bis 650 Millionen Menschen mit Behinderungen“, erklärte das deutsche Auswärtige Amt (AA) in Berlin. Die Konvention lege ihre Rechte erstmalig in einem universalen und rechtsverbindlichen Dokument nieder. Menschen mit Behinderungen seien an den Verhandlungen sowohl als Mitglieder der Staatendelegationen als auch als Vertreter der Zivilgesellschaft intensiv beteiligt gewesen, so das AA.
Nach Angaben des AA haben die UN-Mitgliedstaaten auch die Einrichtung eines Expertenausschusses zur Überwachung der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen beschlossen. Deutschland werde sich dafür einsetzen, dass dieser Ausschuss wie andere Menschenrechtsausschüsse auch seinen Sitz in Genf haben wird.
Gegenwärtig ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein weit verbreitetes Phänomen, so das UN Department of Information. Schätzungen zufolge könnten in Entwicklungsländern 90 Prozent der Kinder mit Behinderungen nicht zur Schule gehen. Derzeit gebe es in nur rund 45 Ländern Gesetze für Menschen mit Behinderungen. Dies habe zur Folge, dass Menschen mit Behinderungen seltener als andere zur Schule gehen, seltener eine Arbeitsstelle erhalten und Ihr Potenzial nur mit Mühe verwirklichen können.
In dem Übereinkommen verpflichten sich Staaten beispielsweise dazu, schrittweise eine barrierefreie Architektur bei Neubauten umzusetzen, den Zugang zu Bildung und Information zu fördern und zu verbessern und Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen einzuführen. Das Übereinkommen berücksichtigt, dass die Unterzeichnerstaaten eine gewisse Zeit benötigen werden, um die Bestimmungen der Konvention vollständig umzusetzen.
? UN Convention On The Rights Of Persons With Disabilities?
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