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Lieferkettengesetz: Neue Studie belegt Wirkung – und fordert entschlossene Reformen

Berlin/Aachen – Das deutsche Lieferkettengesetz zeigt erste Erfolge – doch politische Rückschritte drohen. Eine aktuelle Studie von ECCHR, Brot für die Welt und Misereor belegt, dass Betroffene in globalen Lieferketten das Gesetz bereits nutzen, um Menschenrechtsverletzungen zu melden und Unternehmen zum Handeln zu zwingen. Dennoch bleibt die Wirkung begrenzt. Die Herausgeber fordern daher eine entschlossenere Umsetzung der Sorgfaltspflichten und eine ambitionierte nationale Umsetzung der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), statt deren Abschaffung, wie sie Bundeskanzler Friedrich Merz jüngst angekündigt hat.

Die Analyse von 18 Beschwerden gegen deutsche und in Deutschland aktive Unternehmen zeigt: Das Lieferkettengesetz schafft neue rechtliche Wege für Betroffene. In einigen Fällen kam es zu konkreten Verbesserungen. So berichten Arbeiter*innen auf ecuadorianischen Bananenplantagen nach einer Beschwerde gegen Rewe von höheren Löhnen und besserem Schutz vor Pestiziden. Dennoch bleiben solche Fortschritte Einzelfälle – zu oft fehlen Konsequenz und Durchsetzungskraft auf Seiten der zuständigen Behörden.

„Das Lieferkettengesetz zeigt Wirkung – aber nur, wenn es auch konsequent durchgesetzt wird“, sagt Annabell Brüggemann, Autorin der Studie und Senior Legal Advisor beim ECCHR. „Dazu müssen die Perspektiven der betroffenen Menschen ins Zentrum rücken. Wer Missstände aufdeckt, darf nicht ignoriert werden – sondern muss gehört, geschützt und ernst genommen werden“, so Brüggemann. Die Studie empfiehlt zusätzlich konkrete Verbesserungen bei unternehmensinternen Beschwerdemechanismen sowie mehr Transparenz, Kontrolle und eine konsequentere Sanktionierung von Verstößen durch die zuständige Behörde BAFA.

Statt Abschaffung konsequente Durchsetzung geltender Pflichten

Die im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzesänderungen weisen hingegen in die falsche Richtung: „Besonders problematisch ist, dass künftig nur noch „massive Menschenrechtsverletzungen“ sanktioniert werden sollen. Zum Nachteil von Betroffenen würden dadurch Menschenrechtsverletzungen in tolerierbare und sanktionierbare unterteilt und rechtliche Grauzonen geschaffen,“ kommentiert Maren Leifker von Brot für die Welt.

Mit Blick auf die jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz betont Armin Paasch von Misereor: „Die im Sommer 2024 in Kraft getretene EU-Richtlinie darf keinesfalls weiter verwässert oder gar abgeschafft werden. Ohne stärkere Beteiligungsrechte und zivilrechtliche Haftungsregel bliebe Betroffenen der Zugang zu Recht verwehrt. Ohne Umsetzungspflicht würden Klimapläne zum Papiertiger. Das EU-Recht wie auch das Völkerrecht verbieten zudem Rückschritte beim Schutz der Menschenrechte, wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt werden.“

Quelle: www.misereor.de

Zur Studie: zwei-jahre-lieferkettengesetz-ein-erfahrungsbericht.pdf

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