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Botswana: Richter erklärt Vertreibung von Ureinwohnern für legitim

GfbVGöttingen (epo.de). – Als „schweren Rückschlag für die indigenen Völker Afrikas“ hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) den Urteilsspruch des Obersten Richters in Botswana bezeichnet, die Vertreibung der Ureinwohner aus der Kalahari sei legitim. Zwar könnten noch zwei weitere beisitzende Richter eine abweichende Meinung äußern, doch die Buschleute hätten nur noch wenig Hoffnung auf Gerechtigkeit, erklärte die GfbV am Mittwoch in Göttingen.

Der Vorsitzende des Obersten Gerichts, Maruping Dibotelo, begründete seine Entscheidung nach Angaben der GfbV damit, dass dem Staat Botswana und nicht den San das Land in der Kalahari gehöre. Mehr als 240 Buschleute hatten im April 2002 Klage gegen ihre zwangsweise Umsiedlung aus dem Kalahari Wildreservat (Central Kalahari Game Reserve) eingereicht. Ihre Vertreibung aus dem Wildpark hatte weltweit für Aufsehen gesorgt.

„Innerhalb von zwei Wochen ist dies nun schon das zweite Debakel für die indigenen Völker Afrikas, deren Landrechte noch massiver als die Rechte der Ureinwohner auf anderen Kontinenten verletzt werden“, sagte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. „In Afrika hat ein latenter Rassismus gegen indigene Völker zur Folge, dass Ureinwohner vergeblich Gerechtigkeit fordern.“ Am 29. November 2006 hatten afrikanische Staaten mit ihrem Widerstand in der UN-Vollversammlung die Verabschiedung einer „Allgemeinen Erklärung zu den Rechten indigener Völker“ verhindert.

Mit Drohungen, willkürlichen Verhaftungen, Morden, Folter und anderen Übergriffen verbreiteten Sicherheitskräfte und Behörden seit Jahren ein Klima des Schreckens unter den Ureinwohnern, damit dieses Jäger- und Sammler-Volk sein traditionelles Siedlungsgebiet verlässt, erklärte die GfbV. Seit 20.000 Jahren leben San in der Kalahari. Nun sollen sie das Gebiet räumen, das in den 60er Jahren zum Wildpark erklärt wurde, da die Behörden um den Wildbestand fürchten und die Versorgung der vereinzelt lebenden Ureinwohner-Gemeinschaften zu aufwändig sei. Kritiker vermuten, dass dies nur vorgeschobene Argumente sind, um einen Abbau von Diamantenvorkommen in dem Reservat zu ermöglichen.

„Bereits seit 1986 betreibt die Regierung die Vertreibung der Buschleute“, kritisierte die GfbV. Die meisten der insgesamt noch etwa 50.000 San seien bereits in 63 Umsiedlerdörfern außerhalb des Wildparkreservats angesiedelt worden. Ihre traditionelle Lebensweise als Jäger und Sammler hätten die San bereits aufgeben müssen. Mehrfach seien Ureinwohner wegen Jagens verhaftet worden. Um auch die letzten San zum Gehen zu bewegen, sei ihnen seit Februar 2002 kein Wasser mehr in das Reservat gebracht worden. Auch die Stromverbindungen seien gekappt. Wachen verhinderten, dass Rückkehrwillige in die alte Heimat zurück können.

 GfbV

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