Aachen. – Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt, allerdings mit deutlichen Abschwächungen gegenüber den bisherigen Entwürfen. Der Rat will nicht nur zentrale Sorgfaltspflichten beschneiden, sondern auch die Frist für die nationale Umsetzung um ein weiteres Jahr auf Juli 2028 verschieben. Besonders umstritten: Auf Druck der Bundesregierung verzichtet der Rat auf die Forderung nach einer zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen.
Misereor kritisiert die Entscheidung scharf: „Die Positionierung des EU-Rats ist ein schwerer Rückschlag für Umwelt, Klima und Menschenrechte in globalen Lieferketten“, warnt Armin Paasch, Menschenrechtsexperte der Organisation. Die Richtlinie würde dadurch „nicht vereinfacht, sondern komplett ausgehöhlt“. In Deutschland wären künftig nur noch 276 Unternehmen betroffen – statt derzeit rund 5.500 unter dem nationalen Lieferkettengesetz.
Kritik richtet sich insbesondere an die Bundesregierung, die gemeinsam mit Ungarn und Rumänien auf die Streichung der Haftungsregel drängte, obwohl sich andere EU-Staaten wie Frankreich, Spanien und Portugal dagegen aussprachen. Paasch spricht von einem „beschämenden“ Verhalten: „Die deutsche Bundesregierung will Näherinnen, Indigenen und Bergarbeitern die Chance auf Entschädigung entziehen, wenn europäische Unternehmen ihre Menschenrechte verletzen.“ Er appelliert an das Europäische Parlament, das Schutzniveau zu verteidigen und auch an der Verpflichtung zur Umsetzung von Klimaplänen festzuhalten.
Quelle: www.misereor.de