
Die öffentliche Diskussion konzentriere sich fast ausschließlich auf die Bleiberechtsregelung. Sie übersehe, dass Deutschland die gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen im Flüchtlingsrecht gar nicht, nur unvollständig oder mangelhaft umsetzen wolle, kritisierten unter anderem amnesty international, Pro Asyl, die Diakonie und der Deutsche Caritasverband. Gleichzeitig enthalte der Gesetzentwurf Rechtsänderungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Europarecht stünden. So werde die Umsetzung für Verschärfungen des Asylrechts missbraucht, etwa für die Einführung einer „Zurückweisungshaft“.
Nach EU-Recht müssten Menschen, die vor „willkürlicher Gewalt“ im Rahmen von bewaffneten Konflikten nach Deutschland geflohen sind, künftig einen Abschiebungsschutz erhalten, so die NRO. Der Gesetzentwurf enthalte aber den Begriff der „willkürlichen Gewalt“ nicht. Die Schutzbedürftigen sollten keinen individuellen Schutzanspruch einklagen können, sondern seien auf Abschiebungsstopps der Bundesländer angewiesen. Die Länder drängten jedoch auf Abschiebung – selbst nach Afghanistan und in den Irak. Tausenden Betroffenen drohe damit die Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete.
EU-Staaten sollten künftig Asylsuchende zurückweisen dürfen, wenn der Verdacht besteht, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist, so die NRO. Gegen eine solche Zuständigkeitsentscheidung solle es grundsätzlich keinen Eil-Rechtsschutz mehr geben. Damit könnten Abschiebungen in andere EU-Staaten nicht verhindert werden, selbst wenn sie inhuman oder rechtswidrig sind. Asylsuchende sollten so lange in Haft bleiben, bis die Zuständigkeit geklärt ist. Eine derartige „Zurückweisungshaft“ verletze internationale Standards, nach denen Flüchtlinge während des Asylverfahrens generell nicht in Haft genommen werden sollen.
Große Teile des europäischen Flüchtlingsrechts sollen nach Angaben der NRO gar nicht in den Gesetzestext übernommen werden. Die Verbesserungen für religiös Verfolgte oder Kriegsdienstverweigerer seien im Gesetzentwurf nicht ausdrücklich erwähnt. Stattdessen plane die Bundesregierung einen bloßen Verweis auf die EU-Richtlinie zum Flüchtlingsschutz. Die Verbände kritisieren dies als „ungereimt und mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar“. Richtlinien begründeten unmittelbare Rechtspositionen für die Begünstigten und seien deswegen vollständig umzusetzen.
Das Ehegattennachzugsalter soll nach dem Gesetzentwurf auf 18 Jahre festgesetzt werden. Zudem müssten künftig Deutschkenntnisse schon vor Einreise erworben und nachgewiesen werden. Die geforderten Sprachkenntnisse würden dazu führen, dass für die meisten Betroffenen der Ehegattennachzug erst einmal versperrt werde. Denn nur in den wenigsten Herkunftsländern seien Deutschkurse ohne weiteres zugänglich. Zumeist würden entsprechende Sprachkurse nur in den Hauptstädten angeboten und seien für Bewohner entlegener Ortschaften praktisch nicht erreichbar. Sollten diese Vorschriften Gesetzeskraft erlangen, würden die deutschen Vorschriften über den Ehegattennachzug voraussichtlich nicht nur als gemeinschaftsrechtswidrig einzustufen sein. Es dürften darüber hinaus in vielen Fällen verfassungswidrige Folgen eintreten.
Die gemeinsame Stellungnahme wird von folgenden Organisationen getragen: amnesty international Deutschland, Arbeiterwohlfahrt, Bundesverband e.V. PRO ASYL, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Deutscher Caritasverband e.V. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Diakonisches Werk der EKD Neue Richtervereinigung Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen AnwaltVerein Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte




